Das Kabinet hat jetzt der Verordnung über eine verbindliche Lohnuntergrenze für Leiharbeiter zugestimmt. Damit erhalten die 900.000 Leiharbeiter, die es mittlerweile in Deutschland gibt, erstmals einen garantierten Mindestlohn. Demnach beträgt ab Beginn kommenden Jahres der Mindestlohn für Leiharbeiter in den ostdeutschen Bundesländern 7,01 Euro und in den westdeutschen Bundesländern 7,89 Euro. Ab November 2012 soll die Lohnuntergrenze dann für den Osten auf 7,50 Euro und für den Westen auf 8,19 Euro herauf gesetzt werden. Dies ist für alle Leiharbeiter gültig, unabhängig davon, ob der Firmensitz der Zeitarbeitsfirma in Deutschland liegt, oder nicht. Der im Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes mitwirkende Claus Matecki, bezeichnete die neue Verordnung als “überfälligen ersten Schritt”. Er betonte aber auch, dass der DGB nicht davon abrücke, auf “gleichen Lohn für gleiche Arbeit” zu bestehen. Als nächsten Schritt forderte die Gewerkschaft, unterstützt von der Arbeitsministerin, Ursula von der Leyen, eine Angleichung der Löhne von Leiharbeitern an die der Festangestellten. Der Bundesvorsitzende des Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler, kritisierte, dass die vereinbarte Lohnuntergrenze viel zu niedrig sei. Stadtler: “Wer von Zeitarbeit leben muss, bleibt arm dran”. Zeitgleich mit der Einführung der Lohnuntergrenze für Zeitarbeiter, wurde vom Kabinett auch eine Erhöhung des Mindestlohnes um rund 30 Cent pro Stunde, für Gebäudereiniger und für die Angestellten des Dachdecker-Handwerks festgelegt.
Inzwischen hat sich die Regierungskoalition darauf geeinigt, dass die Obergrenze der sogenannten 400-Euro-Jobs auf 450 Euro angehoben werden soll. Damit ist beabsichtigt, die Inflation der vergangenen Jahre auszugleichen. Für die Mini-Jobs, die für Teilzeitarbeit mit einem Verdienst von maximal 800 Euro eingerichtet wurden, wird die neue mögliche Obergrenze auf 850 Euro festgelegt. Bei diesem Modell zahlt der Arbeitgeber bis zu 400 Euro den gesamten Sozialversicherungsanteil. Von 400 bis 800 Euro wird ein sich linear erhöhender Prozentsatz des Sozialversicherungsanteils vom Arbeitnehmer getragen. Beide Job-Modelle eignen sich besonders für Selbständige, deren Geschäft noch im Aufbau ist und die noch keine Vollzeitkräfte brauchen, beziehungsweise sie sich nicht leisten können. Die Grünen kritisierten die geplante Erhöhung der Midi- und 400-Euro-Jobs, da sie darin eine “Niedriglohnfalle” sehen, die langfristig die Einkommensmöglichkeiten für Arbeitnehmer verringern könnten.
Nicht nur eventuelle Überschneidungen mit den Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber, sondern auch die durch den Hauptberuf vorliegenden zeitlichen Einschränkungen müssen bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit beachtet werden. Sinnvoll ist es deshalb, die Arbeitszeiten der festen Arbeit zu verringern. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz müssen Arbeitgeber dem Wunsch nach einer reduzierten Arbeitszeit zustimmen, so lange keine “betrieblichen Gründe” dagegen sprechen. Rechtliche Voraussetzung dafür ist, dass die Betriebe über 15 Beschäftigte haben und seit mehr als sechs Monaten bestehen. Auch der Arbeitsort für die nebenberufliche Tätigkeit muss vorab bestimmt werden. Oft wird die eigene Wohnung am Anfang als Arbeitsort gewählt. Dabei ist allerdings zu beachten, dass dafür die Zustimmung des Vermieters notwendig ist, wenn dort beispielsweise auch Kunden empfangen, oder durch die Art der Arbeit eine anderweitige Beeinträchtigung der Wohnung bzw. der Hausgemeinschaft entstehen könnte. Wenn eine solche Beeinträchtigung jedoch nicht vorliegt, darf der Vermieter sein Einverständnis nicht verweigern. Nicht vergessen sollten Nebenberufler, dass sie ihr Gewerbe, auch wenn die Einkünfte zu Beginn niedrig sind, beim Gewerbe- und Finanzamt anmelden müssen So lange die Höhe des nebenberuflichen Verdienstes unter dem der Festanstellung liegt, müssen jedoch keine zusätzlichen Sozialbeiträge gezahlt werden.
Viele Deutsche die eine Selbständigkeit planen, versuchen sich damit erst einmal nebenberuflich. 540.000 Existenzgründungen von nebenberuflich Selbständigen, wurden im vergangenen Jahr, nach Angabe des KfW-Gründungsmonitor 2011, verzeichnet. Bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit ist allerdings Einiges zu beachten. Wichtig ist vor allem, dass sie ihrem Arbeitgeber nicht Konkurrenz machen dürfen. “Der angestellte Web-Designer, der in seiner Freizeit auf eigene Rechnung die Internetpräsentation von Handwerksbetrieben auf den neuesten Stand bringt, muss damit rechnen, dass er entlassen wird, wenn sein Chef von der Nebentätigkeit erfährt.”, mahnt der Arbeitsrechtsexperte, Michael Felser. Auch sollte vermieden werden, während der Arbeitszeit für den Nebenerwerb tätig zu werden. Erfährt der Chef davon, kann er unter Umständen eine fristlose Kündigung erwirken. In der Regel ist es vorteilhaft, vorab seine Pläne mit den Vorgesetzten zu besprechen, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Besteht die Angestelltentätigkeit beim öffentlichen Dienst, ist die Information der Dienststelle ohnehin vorgeschrieben.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt in zwei Fällen entschieden, dass private Krankenversicherungen ihren Mitgliedern kündigen dürfen, wenn diese versuchten die Versicherung zu betrügen, oder gewalttätig gegen Mitarbeiter der PKV geworden sind. Auch die Tatsache, dass jeder das auch jeder Selbständige ein Anrecht auf eine Krankenversicherung, zumindest zum Basistarif hat, ändert nichts am Kündigungsrecht der Krankenkassen, aufgrund der genannten Vorfälle. Lediglich eine Kündigung wegen nicht gezahlter Beiträge bleibt weiterhin ausgeschlossen. Wenn sich die von einer Kündigung aus diesen besonderen Gründen betroffenen Mitglieder an eine andere Krankenkasse wenden, müssen diese jedoch die Mitglieder aufnehmen. Nach Angaben der privaten Krankenversicherungen kommt es häufig vor, dass Mitglieder versuchen durch Fälschung von Rechnungen und Rezepten die Kassen zu betrügen. Gewalttätigkeiten gegen Mitarbeiter sind allerdings eher die Ausnahme.