Das 2009 von der EU begonnene Pilotprojekt “Erasmus for Young Entrepreneurs” (EYE) bietet Unternehmensgründern die Möglichkeit, bei bereits erfolgreichen Unternehmern innerhalb Europas zu lernen. Dadurch sammeln Jungunternehmer nicht nur wertvolle Erfahrungen, sondern sie können auch erste, wichtige Kontakte mit potentiellen Geschäftspartnern knüpfen. Das Programm organisiert die Mitarbeit der Gründer bei größeren Projekten und unterstützt sie beim Aufbau ihres eigenen Unternehmens. Teilnehmen kann Jeder, der die Unternehmensgründung plant oder innerhalb der vergangenen 3 Jahre damit begonnen hat. Als Kontaktstellen dienen die Handelskammer und verschiedene lokale Gründerzentren. Anfallende Unterhalts- und Reisekosten für den Aufenthalt in anderen EU-Ländern werden durch EYE gedeckt. Dabei gibt es weder Alters- noch Branchenbeschränkungen. Nicht nur die angehenden, auch die Gastunternehmer profitieren von dieser Kooperation. So erhalten sie durch die Zusammenarbeit nicht nur die Chance auf neue Kooperationspartner, sie profitieren auch von neuen, innovativen Ideen ihrer Gastmitarbeiter. Wer sich vorab über die verschiedenen Optionen des Förderungsprogramms informieren, oder online bewerben möchte, kann dies auf der offiziellen Webseite von EYE tun: http://www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php?pid=051
Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern jetzt in München veröffentlichte, können Arbeitgeber ihre Angestellten auch durch einen Zuschuss für deren Kinderbetreuung finanziell unterstützen. Der Vorteil für den Arbeitgeber ist, dass diese Zuschüsse nicht versteuert werden müssen. Das Unternehmen muss allerdings dabei deutlich machen, dass dieser Zuschuss nicht anstelle einer Gehaltserhöhung vergeben wird, sondern zusätzlich erfolgt. Dabei ist es unerheblich, auf welchen Elternteil die Kosten für die Kinderbetreuung laufen. So kann der Vater eines betreuten Kindes einen Zuschuss für die Kinderbetreuung durch seinen Arbeitgeber erhalten, auch wenn beispielsweise die Tagesmutter ihre Rechnung auf die Mutter des Kindes ausstellt, unabhängig davon, ob beide Elternteile miteinander verheiratet sind, oder nicht.
Die gesetzlich verankerte Förderpflicht von Schwerbehinderten kann schnell zu Problemen von Existenzgründern mit Angestellten führen, wenn diese ihre Pflichten als Arbeitgeber nicht detailliert kennen. So haben beispielsweise auch kleinere Unternehmen die sogenannte Prüfpflicht, ob eine zu besetzende Stelle auch von einem schwerbehinderten Mitarbeiter besetzt werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich ein Schwerbehinderter um diese Stelle beworben hat, oder nicht. Auch wenn dem Arbeitgeber nicht bewusst war, dass einer der Bewerber eine Behinderung hat, kann dieser, wenn er die Stelle nicht bekommt, mit Erfolg gegen diese Entscheidung klagen. Sinnvoll ist es deshalb entweder direkt die Agentur für Arbeit mit der Suche nach Mitarbeitern zu beauftragen. Die Mitarbeiter der Arbeitsagentur schlagen bevorzugt geeignete Bewerber mit Behinderungen vor. Alternativ lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Arbeitsrecht, um gravierende Fehler gerade in der Gründungszeit zu vermeiden. Ob sich das Engagement eines Rechtsanwaltes lohnt, hängt davon ab wie groß das Unternehmen schon in seiner Anfangszeit sein soll.
Einer der Hauptfehler den Existenzgründer begehen ist, dass sie nicht im Voraus analysieren, ob eine ausreichende Nachfrage an dem geplanten Produkt, oder der geplanten Dienstleistung des Existenzgründers besteht. Im Überschwang der Begeisterung für das Vorhaben, übersehen Jungunternehmer oft die Risiken und Schwachstellen ihrer Planung. “Es ist gefährlich, wenn man mit einer Idee die Welt beglücken will, aber vorher nicht mit der Welt spricht”, erklärt Professor Klaus Nathusius, der als freier Dozent an mehreren Universitäten unterrichtet. Er kritisiert, dass an deutschen Hochschulen zu wenig Wert auf praktische Arbeit gelegt wird. Das rächt sich, wenn die Studienabgänger dann versuchen in der Wirtschaft Fuß zu fassen. Die Gründe für das Scheitern sind vielfältig. Neben der oft fehlerhaften Marktanalyse ist es vor allem der zu große Optimismus bei der Finanzierung des Geschäftes. Nathusius: “Gerade bei den Finanzen sagen sich viele: Da kommen wir schon klar”. Das funktioniert jedoch selten. Wird nicht von Beginn an eine ausreichende finanzielle Reserve eingeplant, muss das Geschäft oft bei der ersten Durststrecke wieder schließen. Nathusius: “Es ist mühsam, Kreditgeber zu überzeugen, aber es gibt oft keine Alternative. Diese Knechtschaft muss sein.” Allerdings sollten Selbständige auch nicht zu schnell aufgeben. “Es ist typisch, dass man beruflich mal an der Wand steht”, erklärt Professor Nathusius. Wer jedoch vorschnell aufgibt, verpasst die Chance aus seinen Fehlern zu lernen und an Erfahrung zu gewinnen.
Das geplante “Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” wird doch nicht wie ursprünglich geplant am 1. November 2011 in Kraft treten. Der Widerstand gegen das geplante Gesetz war so groß, dass sich jetzt der Vermittlungsausschuss mit den umstrittenen Punkten beschäftigen muss. Vor allem drei Bereiche sind strittig: Die Förderdauer des Gründungszuschusses soll gekürzt werden, die Förderung von Firmen, die gezielt Jugendliche mit Qualifizierungsmaßnahmen unterstützen soll nach dem Willen der Arbeitsministerin, Ursula von der Leyen, gestrichen werden und der Eingliederungszuschuss für Arbeitnehmer über 50 Jahren wird gestrichen. Auch soll zukünftig den Mitarbeitern der Jobcenter die fast alleinige Entscheidungsgewalt darüber zugestanden werden, welche Arbeitssuchende die Genehmigung für einen staatlich unterstützten Wechsel in die Selbständigkeit erhalten. Da zeitgleich die dafür zur Verfügung gestellten Gelder auf ein Minimum gekürzt werden, käme die Zustimmung zu diesem Gesetz dem Ende der Gründungsförderung gleich. Unklar ist lediglich, wieso das Gesetz als “Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” bezeichnet wird. Es enthält ausschließlich Budgetkürzungen und verschlechterte Rahmenbedingungen für die Wiedereingliederung Arbeitssuchender. Auch wenn die Einführung des Gesetzes auf unbestimmte Zeit verschoben wurde; wer plant, sich mit staatlicher Unterstützung selbständig zu machen, sollte dies zeitnah beantragen, um noch sicher in den Genuß der derzeitigen Förderung zu kommen.