Unter dem Thema “MUT” fand vergangene Woche im Leipziger Congress Center der Mitteldeutsche Unternehmer Tag statt. Die Veranstaltung konnte einen neuen Teilnehmerrekord verzeichnen, was auf ein wachsendes Interesse an Selbständigkeit hindeutet. 3.300 Interessierte nahmen aktiv an der Unternehmermesse teil. An verschiedenen Ständen präsentierten kleine und mittelständische Unternehmen ihre Firma. In etlichen Workshops konnten sich die Teilnehmer über wichtige rechtliche und finanzielle Fragen der Selbständigkeit beraten lassen und neue Kontakte knüpfen. Zum ersten Mal wurden auf die Messe auch gezielt Schülergruppen und Studenten eingeladen, um sich über die Möglichkeiten und Anforderungen an eine selbständige Tätigkeit zu informieren. Das ist auch notwendig, denn gerade im Handwerk fehlt es auch in Sachsen an Nachwuchskräften und jungen Menschen die bereit sind, sich langfristig an ein eigenes Geschäft zu binden. In einem Interview erläutert der Geschäftsführer der Unternehmermesse, Thomas Paarmann; “Das besondere war in diesem Jahr, dass dieses Mal auch Schüler und Studenten vor Ort waren. Laut den meisten Unternehmern im Leipziger Congress Center ist dies für so einen Unternehmertag auch bitter notwendig: Denn so gut es der Wirtschaft in Sachsen auch derzeit gehen mag, der Fachkräftemangel ist vielen ein Dorn im Auge und schon deutlich zu spüren.” Er hofft, dass sich im kommenden Jahr Unternehmer wieder so zahlreich an der Messe beteiligen und dann vielleicht auch mehr weibliche Unternehmerinnen vertreten sein werden, die bisher leider kaum vertreten waren.
Ende vergangenen Monats wurde das neue “Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen” von der Regierung verabschiedet, dass trotz seines irreführenden Namens vorrangig Einsparungen bei Gründungszuschüssen vorsieht. Dieses wird bereits am 1. November dieses Jahres in Kraft treten. Trotz der Begründung der Gesetz-Gegner, die eine positive Wirkung der Gründungszuschüsse für die Chancen von Jungunternehmern nachweisen konnten, stimmte die Regierungskoalition im Bundestag für das neue Gesetz. “Diese gute Zeit am Arbeitsmarkt wollen wir nutzen und die arbeitsmarktpolitischen Instrumente neu ausrichten”, verteidigte Ursula von der Leyen ihre Entscheidung. Was an der derzeitigen Wirtschaftslage “gut” sein soll, bleibt unklar. Die geplanten Änderungen sind:
- Der Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss obliegt zukünftig der Entscheidung der Agentur für Arbeit
- Das Budget wird von 1,8 Milliarden Euro auf 400 Millionen Euro gekürzt – was eine entsprechend geringere Zusagenquote durch die Agentur für Arbeit bewirken muss
- Die bisherige Förderung wird von neun auf sechs Monate gesenkt
- Der bisher für eine Gründungsförderung notwendig Restanspruch von Arbeitslosengeld I wird von 90 Tagen auf 150 Tage herauf gesetzt.
Eine Übergangsregelung ist nicht geplant. Bis zum 31. Oktober sollten deshalb alle, die eine Selbständigkeit planen, ihren Antrag auf einen Gründungszuschuss abgegeben haben, um noch von den alten Regelungen profitieren zu können.
Für Selbständige ist es gerade zum Beginn ihrer Selbständigkeit oft schwierig, die richtige Finanzierung für ihr Unternehmen zu bekommen. Um sich im “Finanzdschungel” zurecht zu finden, ist eine gute Planung des nötigen Kapitalbedarfs und die genaue Ermittlung des möglichen Tilgungsrahmen notwendig. Damit eine spätere Insolvenz aufgrund von fehlender Liquidität zu vermieden wird, sollte dieser möglichst exakt und realistisch sein. In der Regel wird für eine Firmengründung nicht nur Eigenkapital, sondern auch die Finanzierung mit Fremdkapital nötig. Wie hoch die mögliche Fremdkapitalfinanzierung ist, hängt allerdings von der Höhe des Eigenkapitals ab, unabhängig davon, ob dieses in Geld- oder Sachwerten vorliegt. Ein nicht zu unterschätzender Anteil einer Firmenfinanzierung, wird aktuell durch staatliche Zuschüsse abgedeckt. Welche Zuschüsse gewährt werden, entscheidet sich durch die Art des geplanten Unternehmens und dem gewählten Standort, da die einzelnen Bundesländer verschiedene Formen von Finanzierungszuschüssen anbieten. Kommt ein solcher nicht rückzahlbarer Zuschuss in Frage, erhöht sich damit der Eigenkapitalanteil, was sich wiederum vorteilhaft auf die Kreditgewährung auswirkt. Die Bedingungen für einen Kredit sind bei den verschiedenen Kreditinstituten ebenso unterschiedlich, wie die Höhe der verlangten Zinsen. Deshalb ist es unumgänglich, sich vorab einen umfangreichen Überblick über die verschiedenen Konditionen zu verschaffen.

Das eigene Haus ist für viele Menschen ein Traum, den sie im Laufe ihres Berufslebens zu verwirklichen hoffen. Meist ist dies jedoch nur mit Hilfe eines Baukredites möglich. Besonders schwer einen solchen zu erhalten, fällt dabei den Selbständigen. Sie werden bei einem Kreditantrag wesentlich kritischer und detaillierter überprüft, als ein Angestellter. Voraussetzung für einen Baukredit ist ein sicheres Einkommen und ein möglichst hoher Anteil an Eigenkapital. “Doch viele Selbstständige erfüllen gerade diese Grundvoraussetzungen nicht”, weiß der Finanzexperte der Stiftung Warentest, Jörg Sahr. Aufgrund des bei Selbständigen oft schwankenden Einkommens und der Unsicherheit der Auftragslage, erfüllen Selbständige nur selten die Anforderungen der Banken. Dazu kommt, dass meist ein Großteil des Vermögens in das Unternehmen gesteckt wird, so dass oft kein ausreichend hoher Eigenkapitalanteil vorhanden ist. Auch die Dauer der Selbständigkeit ist ein Faktor, der von den Banken mit einkalkuliert wird. Wer erst kürzer als drei bis vier Jahre Unternehmer ist, hat kaum eine Chance auf einen Bankkredit. Trotzdem empfiehlt Jörg Sahr, sich nicht entmutigen zu lassen und gegebenenfalls mehrfach bei verschiedenen Kreditinstituten nachzuhaken. Die Entscheidungskriterien der einzelnen Banken unterscheiden sich teilweise erheblich. In einer aktuellen Analyse von Stiftung Warentest, fanden sich unter 100 verglichenen Banken auch einzelne Kreditinstitute, die auch Selbständigen die erst ein Jahr als selbständig gemeldet waren, einen Kredit zusagten.
Aufgrund zweier neuer Urteile des Bundesfinanzhofs, können zukünftig neben den Ausgaben für die erstmalige Berufsausbildung, auch die Kosten für ein direkt anschließendes Studium, oder eine Zweitausbildung steuerlich geltend gemacht werden, wenn die zweite Ausbildung in Zusammenhang mit der daraufhin geplanten Tätigkeit steht. Diese müssen dafür nur als vorweg genommene Werbungskosten angegeben werden. Wie das BFH argumentierte, gibt es kein prinzipielles Abzugsverbot für die Kosten eines Erststudiums, auch dann nicht, wenn davor bereits eine andere Ausbildung stattfand. Entscheidend für die Frage ob Weiterbildungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden können ist, inwiefern die Ausbildung Wissen für den zukünftigen Beruf vermittelt, mit dem Einnahmen erzielt werden sollen. Auch Personen die ihr Studium oder ihre zweite Ausbildung bereits abgeschlossen haben, sollen eine nachträgliche Prüfung über die möglicherweise vollständige Geltendmachung ihrer Lehrkosten prüfen lassen und die Steuererklärung gegebenenfalls nachreichen.