Umsatzgrenze für Umsatzsteuer erhöht
0Die Umsatzgrenze bis zu der die Umsatzsteuer “nach vereinnahmten Entgelten” abgerechnet werden darf, wurde auf 500.000 Euro pro Jahr erhöht. Dies ist in der vergangenen Woche im Bundesrat rechtsgültig beschlossen wurden. Das neue Gesetz gilt ab dem 1. Januar kommenden Jahres. Damit erhalten Kleingewerbetreibende, freie Berufe und eben Selbständige deren Einkommen bisher unter 250.000 Euro Jahresumsatz, zukünftig unter 500.000 Euro Jahresumsatz liegt die Möglichkeit, die Umsatzsteuer erst dann zu zahlen, wenn sie die Beträge eingenommen haben. Alle Unternehmen deren Einnahmen über der Umsatzgrenze liegen, müssen laut dem Gesetz zur “Soll-Besteuerung” die Umsatzsteuer gleich nach Rechnungslegung abführen, unabhängig davon, ob die betreffende Zahlung eingegangen ist, oder nicht. Wer unter der neuen Umsatzgrenze liegt, muss bei seinem Finanzamt eine Berechnung “nach vereinnahmten Entgelten” beantragen. Ohne die vorherige Information des Finanzamtes gilt weiter die Soll-Besteuerung.
Was sollte man beachten beim Elterngeld für Selbständige?
0Auch für viele Selbständige ist das Elterngeld eine sehr gute Alternative, wenn Familienzuwachs erwartet wird. Wichtig ist allerdings auch hier die richtige und rechtzeitige Planung. Da bei Selbständigen die Höhe des Elterngeldes nach dem aktuellen Einkommen berechnet wird, sollte rechtzeitig der aktuelle Steuerbescheid, oder die Gewinn- und Verlustrechnung bereit gehalten werden. Zu beachten ist, dass die Sozialversicherung und die Steuervorauszahlungen vorher vom Gewinn abgezogen werden. Dabei kann es sich durchaus lohnen, für diese Zeit die Summe der Steuervorauszahlungen zu verringern, da sich dadurch der Gewinn und damit auch das zustehende Elterngeld erhöht. Positiv: Wie jetzt das Sozialgericht München urteilte, darf das Elterngeld nicht durch eingehende Honorarzahlungen vermindert werden, die vor dem Beginn der Elterngeldzahlung erarbeitet wurden.
Schlechte Akzeptanz der Selbständigkeit in Deutschland
0Befragungen zeigen, dass die Menschen in Deutschland der Selbständigkeit gegenüber noch immer sehr skeptisch sind. Nur rund 61 Prozent der vom Direktvertriebsunternehmen “Amway” befragten Personen bezeichneten ihre Einstellung zur Selbständigkeit als “positiv”. Damit hat Deutschland die schlechteste Akzeptanz der Selbständigkeit innerhalb der befragten Europäischen Länder. In Frankreich lag der Wert der positiven Einstellung bei 76, in Großbritannien bei 82 und in Dänemark bei einem Spitzenwert von 88 Prozent. Insgesamt befragte das Unternehmen 13.606 Personen in Deutschland, Dänemark, Großbritannien, Frankreich, Österreich, Italien, der Schweiz, Polen, Russland, Spanien, der Türkei und der Ukraine. Bei der Frage ob sich die Probanden vorstellen könnten sich auch selbständig zu machen, antworteten im europäischen Durchschnitt 39 Prozent mit “Ja”. In Deutschland bejahten diese Frage nur 27 Prozent. Als abschreckend wirkt hier vor allem die Angst vor der Unternehmensgründung, weil die Befragten befürchteten, dass ihnen dafür das nötige wirtschaftliche Wissen fehlt. 24 Prozent der Deutschen wünschen sich umfangreichere staatliche Bildungsangebote für Unternehmensgründer. Positiv bewertet wurde die bessere “Vereinbarkeit von Beruf und Familie” für Selbständige und die “Selbstverwirklichung”. Letzteres ist für 45 Prozent der Deutschen, die sich auch vorstellen könnten selbständig zu sein, die treibende Motivation.
Erasmus für Gründer & Jungunternehmer
1Das 2009 von der EU begonnene Pilotprojekt “Erasmus for Young Entrepreneurs” (EYE) bietet Unternehmensgründern die Möglichkeit, bei bereits erfolgreichen Unternehmern innerhalb Europas zu lernen. Dadurch sammeln Jungunternehmer nicht nur wertvolle Erfahrungen, sondern sie können auch erste, wichtige Kontakte mit potentiellen Geschäftspartnern knüpfen. Das Programm organisiert die Mitarbeit der Gründer bei größeren Projekten und unterstützt sie beim Aufbau ihres eigenen Unternehmens. Teilnehmen kann Jeder, der die Unternehmensgründung plant oder innerhalb der vergangenen 3 Jahre damit begonnen hat. Als Kontaktstellen dienen die Handelskammer und verschiedene lokale Gründerzentren. Anfallende Unterhalts- und Reisekosten für den Aufenthalt in anderen EU-Ländern werden durch EYE gedeckt. Dabei gibt es weder Alters- noch Branchenbeschränkungen. Nicht nur die angehenden, auch die Gastunternehmer profitieren von dieser Kooperation. So erhalten sie durch die Zusammenarbeit nicht nur die Chance auf neue Kooperationspartner, sie profitieren auch von neuen, innovativen Ideen ihrer Gastmitarbeiter. Wer sich vorab über die verschiedenen Optionen des Förderungsprogramms informieren, oder online bewerben möchte, kann dies auf der offiziellen Webseite von EYE tun: http://www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php?pid=051
Kinderbetreuungszuschuß vom Arbeitgeber möglich
0Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern jetzt in München veröffentlichte, können Arbeitgeber ihre Angestellten auch durch einen Zuschuss für deren Kinderbetreuung finanziell unterstützen. Der Vorteil für den Arbeitgeber ist, dass diese Zuschüsse nicht versteuert werden müssen. Das Unternehmen muss allerdings dabei deutlich machen, dass dieser Zuschuss nicht anstelle einer Gehaltserhöhung vergeben wird, sondern zusätzlich erfolgt. Dabei ist es unerheblich, auf welchen Elternteil die Kosten für die Kinderbetreuung laufen. So kann der Vater eines betreuten Kindes einen Zuschuss für die Kinderbetreuung durch seinen Arbeitgeber erhalten, auch wenn beispielsweise die Tagesmutter ihre Rechnung auf die Mutter des Kindes ausstellt, unabhängig davon, ob beide Elternteile miteinander verheiratet sind, oder nicht.


