Die amtierende Regierungskoalition hat es sich zum Ziel gesetzt, noch in diesem Jahr ein Gesetz zu verabschieden, dass Selbständige zwingt, selbst für ihre Rente zu sorgen. Bisher ist dies oft nicht in ausreichendem Maße gegeben, wodurch viele Kleinunternehmer im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen. Selbständige gehören derzeit zu der größten Risikogruppen für Altersarmut. Zwar begrüßt die Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e. V. den Vorstoß der Regierung, allerdings kritisiert sie die Forderungen einzelner Politiker, Selbständige zu einer solchen Absicherung zu zwingen. Damit wären vor allem Jungunternehmer und Ein-Mann-Firmen oftmals überfordert. Das würde dazu führen, dass ein Großteil von ihnen zusätzliche Sozialhilfe beantragen müsste, was schnell zu einer Schließung des Gewerbes führen kann, da die Mitarbeiter der zuständigen Arbeitsagentur für Arbeit sie als Gegenleistung für eine Aufstockung zwingen kann, eine andere Arbeit anzunehmen. Auch gesetzlich vorgeschriebene Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse, lehnt die Arbeitgebervereinigung ab. Selbständige sollten die Anlageform ihrer Rentenvorsorge selbst bestimmen können. “Aus unserer Sicht wäre eine Verpflichtung zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung die schlechteste aller Möglichkeiten”, erklärt der Vorsitzender des Vorstands der AGEV, Leonhard Müller. “Denn dann würde der Schwerpunkt der Vorsorge nicht in einem kapitalgedeckten, sondern im Umlagemodell zementiert werden. Viele Selbstständige zahlen schon heute aus ureigenem Interesse in großem Umfang in Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Aktienfonds ein oder haben mit Immobilien vorgesorgt.” Deshalb sei es wichtig, so Müller, dass den Betroffenen die Entscheidungsfreiheit über die Art ihrer Altersvorsorge erhalten bleibt. Auch müsse garantiert werden, dass bereits bestehende Vorsorgeverträge, beispielsweise in Form von Lebensversicherungen und Aktienfonds, auch als Rentenvorsorge anerkannt wird, da es sonst zu einer nicht akzeptablen Doppelbelastung der Unternehmer käme. Außerdem wäre eine sogenannte Schonfrist für Existenzgründer unumgänglich, da diese oftmals nicht über ausreichend Einnahmen verfügen können, die für regelmäßige Beitragszahlungen notwendig sind. Der derzeit im Bundestag debattierte Ausbau der Rürup-Rente sieht die Arbeitgebervereinigung ebenfalls nicht als zielführend an, da es erwiesenermaßen wesentlich lukrativere Spar-Modelle gibt. Es könne auch nicht sein, dass die Regierung gesetzliche Vorschriften für zusätzliche private Investitionen und Vorsorge erlässt, während sie zeitgleich die steuerlichen Vorteile der Selbständigkeit immer weiter abbaut. Müller: “Wer mehr Vorsorge möchte, muss entsprechende Anreize und Handlungsspielräume schaffen und die Bürger nicht immer weiter belasten”.
Zur Verminderung der wachsenden Altersarmut plant die CSU, vor allem Selbständige stärker für ihre eigene Rente verantwortlich zu machen. Einem Pressebericht der “Süddeutschen Zeitung” zufolge, sollen Selbständige gesetzlich verpflichtet werden, selbst für ihre Rente zu sorgen. Ein diesbezüglicher Vorschlag soll auf der kommenden “Winterklausur” der CSU besprochen werden. “Nicht allen Selbständigen ist die Notwendigkeit, für das Alter vorzusorgen, bewusst. Es droht ihnen Altersarmut oder sie fallen in die staatliche Grundsicherung”, erklärt die Berliner CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt, in einem Interview. Ihrer Meinung nach ist das Armutsrisiko bei Selbständigen deshalb so hoch, weil sie sich nicht entscheiden könnten, in eine Rentenversicherung zu investieren. Ob auch die oft prekäre finanzielle Situation, die vielen freiberuflich und selbständig Tätigen keine weiteren Investments erlauben, besprochen werden soll, darüber äußerte sich die CSU-Landesgruppenchefin bisher nicht.
Das Kabinet hat jetzt der Verordnung über eine verbindliche Lohnuntergrenze für Leiharbeiter zugestimmt. Damit erhalten die 900.000 Leiharbeiter, die es mittlerweile in Deutschland gibt, erstmals einen garantierten Mindestlohn. Demnach beträgt ab Beginn kommenden Jahres der Mindestlohn für Leiharbeiter in den ostdeutschen Bundesländern 7,01 Euro und in den westdeutschen Bundesländern 7,89 Euro. Ab November 2012 soll die Lohnuntergrenze dann für den Osten auf 7,50 Euro und für den Westen auf 8,19 Euro herauf gesetzt werden. Dies ist für alle Leiharbeiter gültig, unabhängig davon, ob der Firmensitz der Zeitarbeitsfirma in Deutschland liegt, oder nicht. Der im Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes mitwirkende Claus Matecki, bezeichnete die neue Verordnung als “überfälligen ersten Schritt”. Er betonte aber auch, dass der DGB nicht davon abrücke, auf “gleichen Lohn für gleiche Arbeit” zu bestehen. Als nächsten Schritt forderte die Gewerkschaft, unterstützt von der Arbeitsministerin, Ursula von der Leyen, eine Angleichung der Löhne von Leiharbeitern an die der Festangestellten. Der Bundesvorsitzende des Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler, kritisierte, dass die vereinbarte Lohnuntergrenze viel zu niedrig sei. Stadtler: “Wer von Zeitarbeit leben muss, bleibt arm dran”. Zeitgleich mit der Einführung der Lohnuntergrenze für Zeitarbeiter, wurde vom Kabinett auch eine Erhöhung des Mindestlohnes um rund 30 Cent pro Stunde, für Gebäudereiniger und für die Angestellten des Dachdecker-Handwerks festgelegt.
Inzwischen hat sich die Regierungskoalition darauf geeinigt, dass die Obergrenze der sogenannten 400-Euro-Jobs auf 450 Euro angehoben werden soll. Damit ist beabsichtigt, die Inflation der vergangenen Jahre auszugleichen. Für die Mini-Jobs, die für Teilzeitarbeit mit einem Verdienst von maximal 800 Euro eingerichtet wurden, wird die neue mögliche Obergrenze auf 850 Euro festgelegt. Bei diesem Modell zahlt der Arbeitgeber bis zu 400 Euro den gesamten Sozialversicherungsanteil. Von 400 bis 800 Euro wird ein sich linear erhöhender Prozentsatz des Sozialversicherungsanteils vom Arbeitnehmer getragen. Beide Job-Modelle eignen sich besonders für Selbständige, deren Geschäft noch im Aufbau ist und die noch keine Vollzeitkräfte brauchen, beziehungsweise sie sich nicht leisten können. Die Grünen kritisierten die geplante Erhöhung der Midi- und 400-Euro-Jobs, da sie darin eine “Niedriglohnfalle” sehen, die langfristig die Einkommensmöglichkeiten für Arbeitnehmer verringern könnten.
Das 2009 von der EU begonnene Pilotprojekt “Erasmus for Young Entrepreneurs” (EYE) bietet Unternehmensgründern die Möglichkeit, bei bereits erfolgreichen Unternehmern innerhalb Europas zu lernen. Dadurch sammeln Jungunternehmer nicht nur wertvolle Erfahrungen, sondern sie können auch erste, wichtige Kontakte mit potentiellen Geschäftspartnern knüpfen. Das Programm organisiert die Mitarbeit der Gründer bei größeren Projekten und unterstützt sie beim Aufbau ihres eigenen Unternehmens. Teilnehmen kann Jeder, der die Unternehmensgründung plant oder innerhalb der vergangenen 3 Jahre damit begonnen hat. Als Kontaktstellen dienen die Handelskammer und verschiedene lokale Gründerzentren. Anfallende Unterhalts- und Reisekosten für den Aufenthalt in anderen EU-Ländern werden durch EYE gedeckt. Dabei gibt es weder Alters- noch Branchenbeschränkungen. Nicht nur die angehenden, auch die Gastunternehmer profitieren von dieser Kooperation. So erhalten sie durch die Zusammenarbeit nicht nur die Chance auf neue Kooperationspartner, sie profitieren auch von neuen, innovativen Ideen ihrer Gastmitarbeiter. Wer sich vorab über die verschiedenen Optionen des Förderungsprogramms informieren, oder online bewerben möchte, kann dies auf der offiziellen Webseite von EYE tun: http://www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php?pid=051