Inzwischen hat sich die Regierungskoalition darauf geeinigt, dass die Obergrenze der sogenannten 400-Euro-Jobs auf 450 Euro angehoben werden soll. Damit ist beabsichtigt, die Inflation der vergangenen Jahre auszugleichen. Für die Mini-Jobs, die für Teilzeitarbeit mit einem Verdienst von maximal 800 Euro eingerichtet wurden, wird die neue mögliche Obergrenze auf 850 Euro festgelegt. Bei diesem Modell zahlt der Arbeitgeber bis zu 400 Euro den gesamten Sozialversicherungsanteil. Von 400 bis 800 Euro wird ein sich linear erhöhender Prozentsatz des Sozialversicherungsanteils vom Arbeitnehmer getragen. Beide Job-Modelle eignen sich besonders für Selbständige, deren Geschäft noch im Aufbau ist und die noch keine Vollzeitkräfte brauchen, beziehungsweise sie sich nicht leisten können. Die Grünen kritisierten die geplante Erhöhung der Midi- und 400-Euro-Jobs, da sie darin eine “Niedriglohnfalle” sehen, die langfristig die Einkommensmöglichkeiten für Arbeitnehmer verringern könnten.
Die Umsatzgrenze bis zu der die Umsatzsteuer “nach vereinnahmten Entgelten” abgerechnet werden darf, wurde auf 500.000 Euro pro Jahr erhöht. Dies ist in der vergangenen Woche im Bundesrat rechtsgültig beschlossen wurden. Das neue Gesetz gilt ab dem 1. Januar kommenden Jahres. Damit erhalten Kleingewerbetreibende, freie Berufe und eben Selbständige deren Einkommen bisher unter 250.000 Euro Jahresumsatz, zukünftig unter 500.000 Euro Jahresumsatz liegt die Möglichkeit, die Umsatzsteuer erst dann zu zahlen, wenn sie die Beträge eingenommen haben. Alle Unternehmen deren Einnahmen über der Umsatzgrenze liegen, müssen laut dem Gesetz zur “Soll-Besteuerung” die Umsatzsteuer gleich nach Rechnungslegung abführen, unabhängig davon, ob die betreffende Zahlung eingegangen ist, oder nicht. Wer unter der neuen Umsatzgrenze liegt, muss bei seinem Finanzamt eine Berechnung “nach vereinnahmten Entgelten” beantragen. Ohne die vorherige Information des Finanzamtes gilt weiter die Soll-Besteuerung.
Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erhoffte Zweijährige Steuererklärung ist gescheitert. Es war ein gemeinsames Vorhaben der Regierungskoalition, durch eine mögliche Zusammenfassung von je zwei Abrechnungsjahren, die Bearbeitungskosten für die Finanzämter zu verringern. Die Landesregierungen befürchteten dadurch aber einen wesentlich höheren bürokratischen Aufwand, weshalb sie sich gegen eine solche Änderung im Steuergesetz wehrten. Wie die Regierung jetzt bekannt gab, wurde das Vorhaben inzwischen Ersatzlos gestrichen. Die Zwei-Jahres-Klausel war als Teil des Steuervereinfachungsgesetzes geplant, dass aufgrund der Weigerung des Bundesrats vorerst nicht umgesetzt werden kann. Im Steuervereinfachungsgesetz ist unter anderem auch vorgesehen, die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer um 20 Euro zu erhöhen. Zumindest diese Regelungen, gegen die es keinen Widerstand gibt, will die Regierung noch bis Ende des Jahres einführen, so dass sie bereit bei der nächsten Steuererklärung wirksam wird.
Wie der Bundesfinanzhof bekannt gab, sollten Kosten für ein Erststudium oder eine erste berufliche Ausbildung doch wieder steuerlich geltend gemacht werden können. Dies wurde in einem Grundsatzurteil entschieden. Deshalb rät der Steuerberaterverband allen Auszubildenden und Studenten, sämtliche Kosten der Ausbildung bei der Steuererklärung mit anzugeben. Die eigene Ausbildung kann als Werbungskosten abgesetzt werden. Seit 2004 wird dies zwar durch eine Klausel verhindert, doch das ändert nichts daran, dass die Ausbildungskosten gesetzlich gesichert abgesetzt werden können. Dies kann lediglich nicht mehr im Rahmen der Werbungskosten geschehen. Statt dessen müssen diese Aufwendungen als Sonderkosten angeführt werden. Dafür müssen Auszubildende und Studierende lediglich während ihrer Ausbildung jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben und die Ausbildung als Voraussetzung für eine geplante Berufsausbildung anführen. Unter die absetzbaren Kosten fallen beispielsweise Kursgebühren, Lernmaterial, oder Kosten für zusätzliche Lehrgänge.
Wie erwartet gibt es erneut Unstimmigkeiten über die geplante Steuersenkung innerhalb der Regierungskoalition, nachdem der Haushaltsexperte der CDU öffentlich eine Erhöhung der Steuer für besser Verdienende vorgeschlagen hat. Der FDP-Parteichef und amtierender Wirtschaftsminister Philipp Rösler weist den Vorschlag scharf zurück: ” Steuererhöhungen sind mit uns nicht zu machen.” Norbert Barthle wies darauf hin, dass mit den erzielten Mehreinnahmen eine umfangreiche Steuerreform finanziert werden könnte. Auch Volker Wissing, der Fraktionsvize der FDP erklärte, höhere Steuern wären politisch und wirtschaftlich der falsche Weg; “Die Union hat hier einen leistungsfeindlichen Vorschlag gemacht, der bisher nur von linkspopulistischer Seite erhoben wurde.” “Es gibt viele Vorschläge. Entschieden wird im Herbst.”, versucht Bundesfinanzminister die aufgeflammte Debatte zu beruhigen. Die von Barthle geforderte Steuererhöhung würde den Spitzensteuersatz von 45 Prozent, der ab einem jährlichen Einkommen von 250.000 Euro berechnet wird, zwar nicht ändern, aber Barthle schlug vor, die Steuereinnahmen der bisher gültige Abstufung zwischen 53.000 Euro und 250.000 Euro Jahreseinkommen durch eine zusätzliche Stufe zu erhöhen. Barthle: “Ich könnte mir vorstellen, dass man dazwischen eine weitere Stufe einführt, um mehr Steuereinnahmen zu erzielen. Wer als Lediger zwischen 100000 und 250000 Euro zu versteuern hat, würde einen etwas höheren Satz verkraften.” Zeitgleich könne man, seiner Ansicht nach, den Steuersatz von 42 Prozent von aktuell 50.000 auf 70 – 80.000 Euro erhöhen. Dies würde vor allem besser verdienende Selbständige ein wenig entlasten. Die SPD reagierte positiv auf den Vorschlag und attestierte dem CDU-Haushaltsexperten “Realitätssinn”. Joachim Poß (SPD): “Wer unbedingt im unteren Tarifbereich die Steuern senken will, der kann dies allenfalls, wenn er im oberen Tarifbereich etwas mehr einsammelt.” Auch die Grünen-Sprecherin Priska Hinz, äußerte sich positiv über den Vorstoß Barthles. Hinz: ” Barthle hat mit seiner Forderung nach einem höheren Spitzensteuersatz Recht”.