Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 6. Juli, drei Jahre nach seiner Einführung, die Reform des Steuergesetzes 2007 für verfassungswidrig erklärt. Ab sofort ist es wieder möglich, anteilmäßig die Kosten für dass heimische Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen. Das gilt immer, wenn für die notwendige Tägigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wie es beispielsweise für Lehrer zutrifft. Private Arbeitszimmer können auch von Selbständigen weiterhin abgesetzt werden, wenn hier mindestens fünfzig Prozent des Berufes ausgeübt wird. Zu den absetzbaren Kosten gehören auch die Renovierung des Raumes. Einrichtungsgegenstände werden jedoch weiterhin als Arbeitsmittel verrechnet.
Wie die „Süddeutsche Zeitung“ jetzt berichtete, wurden den deutschen Finanzbehörden wieder Kundendaten einer Liechtensteiner Bank angeboten. Mehrere hundert vermutliche Steuerhinterzieher, die zusammen eine halbe Milliarde Euro hier vor dem deutschen Finanzamt verstecken, sollen auf der angebotenen Steuer-CD gespeichert sein.
Die Liechtensteiner Bank ist das zweitgrößte Kreditinstitut des kleinen Landes. Angeblich laufen bereits Verhandlungen mit dem Finanzministerium, über den Ankauf der Daten. Es ist natürlich positiv zu bewerten, dass Steuerhinterziehern, die sich letztlich auf unser aller Kosten bereichern, das „Wasser abgegraben“ wird. Andererseits kann es unserer Gesellschaft nicht egal sein, dass sich der Handel mit vertraulichen Kundendaten immer stärker zu einem lukrativen Geschäftszweig entwickelt. Im Internetzeitalter, in dem zukünftig auch alle Steuererklärungen über den PC erstellt und über das Internet an das Finanzamt gesendet werden, muss sich jeder Bürger darauf verlassen können, dass Datenschutzbestimmungen ohne Einschränkungen, vor allem von unserer Regierung, geachtet werden.
Die vor zwei Jahren vom Bundesfinanzhof akzeptierte Möglichkeit, die Reinigung von Berufsbekleidung als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzusetzen, wird jetzt vom Finanzgericht Niedersachsen eingeschränkt. Das verwendete Argument dabei war, dass ja auch private Kleidung vom Arbeitnehmer oder Selbständigen regelmäßig gewaschen werden muss, so dass unabhängig davon, ob es sich um Privat-oder Berufsbekleidung handelt, keine höheren Kosten entstehen. Selbständige sollten beachten, dass das Urteil zwar der bisherigen Handhabung der Finanzämter widerspricht, nichtsdestotrotz aber rechtsgültig ist. Es betrifft auch nicht die Reinigung von Berufsbekleidung, die starker berufsüblicher Verschmutzung ausgesetzt ist.
Ab sofort wird es allen Unternehmern erleichtert Kosten, die für Mahlzeiten der Mitarbeiter übernommen werden, steuerlich abzusetzen. Zahlt ein Arbeitgeber für seine Angestellten während einer Dienstreise oder Fortbildungsmaßnahme Verpflegung und Unterkunft, muss er nur noch den Sachbezugswert in Höhe von 1,57 Euro ansetzen. Dadurch können jetzt die gesamten Kosten, die für Übernachtung und Verpflegung von Mitarbeitern entstehen, steuerfrei mit der Verpflegungspauschale verrechnet werden. Um anerkannt zu werden, muss die Rechnung allerdings, auf den Arbeitgeber ausgestellt sein. Diese Neuregelung wird zwar vom Bundesrat erst im Herbst dieses Jahres bestätigt, eine Änderung der Pläne ist aber ausgeschlossen, so dass sie jetzt schon mit einkalkuliert werden kann.
Die Senkung des Umsatzsteuersatzes bei Hotelübernachtungen von bisher 19% auf 7% bringt auch bei der Erstattung von Mahlzeiten erfreuliches mit sich. Das Frühstück braucht nun nur noch mit dem niedriegen Sachbezugswert von 1,57 Euro angesetzt werden. Demnach kann vom Arbeitgeber die Übernachtung und das Frühstück steuerfrei ersetzt werden, wenn der Sachbezugswert mit der steuerfreien Verpflegungspauschale verrechnet wird. Einige Voraussetzungen für Arbeitgeber gibt es allerdings:
- Die Kosten werden vom Arbeitgeber dienst- oder arbeitsrechtlich ersetzt und
- Die Rechnung des Hotels ist auf den Arbeitgeber ausgestellt
Für die Mahlzeiten Mittag und Abend gelten ebenfalls gesonderte Sachbezugswerte von 2,80 Euro, soweit dies vom Arbeitgeber ersetzt wird. In Zukunft werden viele Arbeitnehmer von den neuen günstigen Erstattungsregeln profitieren.