Immer häufiger nutzen Finanzämter und Sozialbehörden die Möglichkeit, Kontodaten von Bürgern abzufragen. Dies kritisierte Bundesdatenschutzbeauftrager Peter Schaar: “Im vergangenen Jahr haben die Finanz- und Sozialbehörden in rund 58.000 Fällen Kontostammdaten von Bürgern abgefragt”. Dies ist eine Erhöhung um ein Drittel, allein innerhalb von zwölf Monaten. Innerhalb von fünf Jahren hat sich die Zahl der jährlichen Datenabfrage um 560 Prozent erhöht. Grund dafür ist die Erweiterung der Kontrollbefugnisse der Behörden. War bis vor wenigen Jahren eine Abfrage der Bankdaten nur bei Verdacht auf Geldwäsche und zur Abwehr von Terrorismus erlaubt, können jetzt alle möglichen Behörden ohne jeglichen konkreten Verdacht die Konten der Bürger einsehen. Schaar fordert von der Bundesregierung ein dringend notwendiges Eingreifen, um dieser Umgehung des Datenschutzes Einhalt zu gebieten. Schaar: “Abfragen sollten nur noch infrage kommen, wenn Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung, Sozialbetrug oder erhebliche Straftaten vorliegen.”
Um Kosten zu sparen wechseln viele Selbständige in jungen Jahren in die private Krankenversicherung. Doch wenn die Geschäfte weniger gut laufen, kann eine Versicherung in der GKV wesentlich günstiger sein. Für die gesetzlichen Krankenversicherungen ist dies jedoch ein Verlustgeschäft, da ihnen hauptsächlich die Kunden bleiben, die zu wenig verdienen als das sich für sie ein Wechsel zu einer Privatversicherung lohnt. Ab Januar 2011 gelten neue Richtlinien, die eine Rückkehr von Selbständigen in die gesetzliche Krankenversicherung weiter erschwert. Zukünftig können hauptberuflich Selbständige nicht in die GKV zurückkehren, wenn sie erst einmal dort gekündigt haben. Als “hauptberuflich” gilt dann jede selbständige Beschäftigung, die mehr als 20 Stunden pro Woche ausgeübt wird, oder durch die der Hauptteil der Einnahmen generiert wird. Hauptberuflich selbständig ist automatisch jeder, der unabhängig von der Höhe der Einnahmen, noch mindestens einen Mitarbeiter hat. Wer 55 Jahre oder älter ist, wird zukünftig prinzipiell abgelehnt. Einen kleinen Bonus bei Rückkehrwunsch in die GKV hat derjenige Selbständige, der freiwillig in eine Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Geben sie ihre Selbständigkeit auf und werden arbeitslos, sind sie automatisch wieder gesetzlich versichert und bleiben auch bei Wiederaufnahme einer selbständigen Tätigkeit darin. Was zukünftig weg fällt ist die Möglichkeit für Selbständige, über die Familienversicherung des Ehepartners mit versichert zu werden.
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Von der geplanten Steuerreform sollen in erster Linie Selbständige und Firmen profitieren. Geplant ist von der Regierungskoalition eine Vereinfachung des Steuerrechts, dass vor allem große Firmen entlastet, da sie dadurch Bürokratiekosten sparen. So können je nach Größe der Firmen mehrere Mitarbeiter eingespart werden. Zukünftig soll die Einreichung der Steuererklärung papierlos über das Internet möglich sein. Auch wird auf eine Vielzahl der schriftlichen Belege und etliche Detailregelungen verzichtet. Für Arbeitnehmer wurde die Arbeitnehmerpauschale auf 1000 Euro pro Jahr erhöht, um den Arbeitnehmern das Sammeln von Quittungen zu ersparen, und dem Staat die Kosten für deren Verarbeitung. Das die neuen Regelungen “besonders wirksam” seien, wie von der Regierung postuliert, bestreitet der Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Zumindest für Arbeitnehmer und Kleinunternehmer wird es weder zu einer Vereinfachung, noch zu einer finanziellen Entlastung führen.
Das Bundesverfassungsgericht wies jetzt die Klage eines Ehepaares ab, gegen das vom Finanzamt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung eingereicht worden war. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung basiert auf den Daten der umstrittenen “Steuersünder-CD“, die ein Hacker illegal aus dem System der Lichtensteiner Bank herunter geladen hatte. Ein Verwertungsverbot aufgrund der illegalen Beschaffung der Daten lehnte das Verfassungsgericht jedoch mit der Begründung ab, dass bei einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung nicht die gleichen strengen Maßstäbe an ein Beweisverwertungsverbot gestellt werden, wie in einem Strafprozess. Zwar ist auch dabei der private Lebensbereich von Personen zu schützen, jedoch zählen Geschäfts- und Bankkontakte nicht dazu. Damit bestätigte das BVG, dass Ermittlungen und Strafverfolgung von Steuersündern aufgrund der illegal erworbenen CD mit dem Grundgesetz vereinbar sind und die so erworbenen Daten als Ausgangspunkt weiterer Ermittlungen zulässig sind.
Der Bundesrat hat jetzt einer wichtigen Änderung im Steuergesetz zugestimmt. Ab 2011 dürfen häusliche Arbeitszimmer wieder von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt bis zu einer Höchstsumme von maximal 1250 Euro pro Jahr. Ende Juli hatte das Bundesverfassungsgericht die Streichung der Steuerabschreibung für das Arbeitszimmer für rechtswidrig erklärt. Leider bekommen nur Diejenigen Geld für die vergangenen drei Jahre erstattet, die gegen die damalige Streichung Einspruch eingelegt haben. Profitieren von der Wiedereinführung können nicht nur Selbständige, sondern auch Lehrer oder Vertreter, die nicht in einem Büro der Firma arbeiten können.
Mit dem jetzt beschlossenen Jahressteuergesetz wurde auch entschieden, dass es ab 2012 keine Lohnsteuerkarten mehr geben wird. Dann werden die notwendigen Daten direkt bei der Finanzverwaltung gespeichert, und können von Arbeitgebern dort abgerufen werden.