Steuer
Die Steuerreform für Selbstständige
0Von der geplanten Steuerreform sollen in erster Linie Selbständige und Firmen profitieren. Geplant ist von der Regierungskoalition eine Vereinfachung des Steuerrechts, dass vor allem große Firmen entlastet, da sie dadurch Bürokratiekosten sparen. So können je nach Größe der Firmen mehrere Mitarbeiter eingespart werden. Zukünftig soll die Einreichung der Steuererklärung papierlos über das Internet möglich sein. Auch wird auf eine Vielzahl der schriftlichen Belege und etliche Detailregelungen verzichtet. Für Arbeitnehmer wurde die Arbeitnehmerpauschale auf 1000 Euro pro Jahr erhöht, um den Arbeitnehmern das Sammeln von Quittungen zu ersparen, und dem Staat die Kosten für deren Verarbeitung. Das die neuen Regelungen “besonders wirksam” seien, wie von der Regierung postuliert, bestreitet der Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Zumindest für Arbeitnehmer und Kleinunternehmer wird es weder zu einer Vereinfachung, noch zu einer finanziellen Entlastung führen.
Steuersünder-CD: Klage abgewiesen
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Das Bundesverfassungsgericht wies jetzt die Klage eines Ehepaares ab, gegen das vom Finanzamt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung eingereicht worden war. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung basiert auf den Daten der umstrittenen “Steuersünder-CD“, die ein Hacker illegal aus dem System der Lichtensteiner Bank herunter geladen hatte. Ein Verwertungsverbot aufgrund der illegalen Beschaffung der Daten lehnte das Verfassungsgericht jedoch mit der Begründung ab, dass bei einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung nicht die gleichen strengen Maßstäbe an ein Beweisverwertungsverbot gestellt werden, wie in einem Strafprozess. Zwar ist auch dabei der private Lebensbereich von Personen zu schützen, jedoch zählen Geschäfts- und Bankkontakte nicht dazu. Damit bestätigte das BVG, dass Ermittlungen und Strafverfolgung von Steuersündern aufgrund der illegal erworbenen CD mit dem Grundgesetz vereinbar sind und die so erworbenen Daten als Ausgangspunkt weiterer Ermittlungen zulässig sind.
Steuerabschreibung für häusliches Arbeitszimmer bestätigt
0Der Bundesrat hat jetzt einer wichtigen Änderung im Steuergesetz zugestimmt. Ab 2011 dürfen häusliche Arbeitszimmer wieder von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt bis zu einer Höchstsumme von maximal 1250 Euro pro Jahr. Ende Juli hatte das Bundesverfassungsgericht die Streichung der Steuerabschreibung für das Arbeitszimmer für rechtswidrig erklärt. Leider bekommen nur Diejenigen Geld für die vergangenen drei Jahre erstattet, die gegen die damalige Streichung Einspruch eingelegt haben. Profitieren von der Wiedereinführung können nicht nur Selbständige, sondern auch Lehrer oder Vertreter, die nicht in einem Büro der Firma arbeiten können.
Mit dem jetzt beschlossenen Jahressteuergesetz wurde auch entschieden, dass es ab 2012 keine Lohnsteuerkarten mehr geben wird. Dann werden die notwendigen Daten direkt bei der Finanzverwaltung gespeichert, und können von Arbeitgebern dort abgerufen werden.
Betriebskostenabrechnung: Urteil zum Vorwegabzug von Gewerbeanteilen
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Der Bundesgerichtshof musste jetzt über den Vorwegabzug von Gewerbeanteilen in der Betriebskostenabrechnung entscheiden. Dabei wurde geklärt, welche Anforderungen der Mieter an eine Betriebskostenabrechnung stellen kann. In dem vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob die zu erwartende Form der Abrechnung gewährleistet ist, wenn der Vorwegabzug des Gewerbeanteils bei einer gemischt genutzten Immobilie nicht in die Rechnung aufgenommen wird. Der BGH entschied, dass eine solche formelle Ausweisung nicht notwendig ist, so lange sie eine übersichtliche Auflistung der Einnahmen und Ausgaben und deren Erläuterung enthält. Bisher war es für Mieter möglich, bei Fehlen des Vorwegabzugs die gesamte Betriebskostenabrechnung als ungültig zurück zu weisen. Das wurde mit diesem Urteil für die Zukunft verhindert. Fehlen die o.g. Daten, liegt die Beweislast über die auszuweisende Mehrbelastung beim Mieter. Legt er diese dem Vermieter vor, muss der Vermieter allerdings eine neue Betriebskostenabrechnung für den Mieter ausstellen. Ein Aufschub der in der ersten Abrechnung ausgewiesenen Restzahlung, ergibt sich daraus allerdings nicht.
Steuerabzug für Handwerkerleistungen laufen 2011 aus
0Ab 2011 schließen sich staatliche Fördergelder und Abzugsbeträge bei Leistungen durch Handwerker aus. Müssen Solche in einer Privatwohnung durchgeführt werden, kann man einen Steuerabzug beantragen. Allerdings gibt es nur noch in diesem Jahr die Möglichkeit, zusätzlich andere Staatsleistungen dafür zu beantragen oder Abschläge geltend zu machen. Diese “Doppelförderung” werden ab dem nächsten Jahr nicht mehr anerkannt. Sollten Baumaßnahmen geplant sein, für die mehrere Fördermöglichkeiten infrage kommen, müssen diese entweder noch 2010 begonnen werden, oder falls das nicht möglich ist, sollte sich Jeder ausrechnen, von welcher Förderung oder Abschreibungsmöglichkeit er den größeren Nutzen hat. Auch für Handwerker ist es im Rahmen der Kundenbindung sinnvoll, ihre Kunden darauf hinzuweisen.


