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Was tun bei Verlust von Buchführungsunterlagen?

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(@frank)
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Wer seine Buchführungsunterlagen verliert oder unvollständig aufbewahrt, dem droht eine Schätzung des Finanzamts. Die Vorsteueranmeldungen werden dann ebenfalls geschätzt und zwar werden diese dann in der Regel nur zu 60 Prozent anerkannt. Auch wer jetzt meint mit Kontoauszügen sei alles in Ordnung irrt gewaltig. Denn bei Rechnungseingängen die über 150 Euro liegen muss eine korrekt ausgestellte Rechnung vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so wird zwar die Betriebsausgabe anerkannt, nicht aber der Vorsteuerabzug. Es drohen empfindliche Nachzahlungen, vor allem wenn es sich um mehrere Jahre handeln sollte. Unterlagen zum Betrieb unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren.

 
Veröffentlicht : 27/11/2013 12:08 pm
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