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Bei Verkauf als freier Mitarbeiter tätig

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Nach der Betriebsveräußerung ist der ehemalige Besitzer oft noch als freier Mitarbeiter in beratender Funktion angestellt. Bisher war dies jedoch eine unsichere Situation, da es keine höchstrichterliche Entscheidung gab, ob der Unternehmer dadurch die Steuervorteile für die Betriebsaufgabe verliert.

Der Bundesfinanzhof hat hier nun für Klarheit (BFH, Urteil vom 17.7.2008, Az. X R 40/07) gesorgt. Es ist demnach unschädlich, wenn der Verkäufer des Betriebs aufgrund eines Beratervertrages mit dem Erwerber entweder nicht selbstständig oder als freier Mitarbeiter im Betrieb weiterhin tätig ist. Das gilt aber nur, wenn er seine Dienstleistungen nicht mehr gegenüber den früheren Kunden erbringt, sondern auf völlig neuer Basis ausschließlich gegenüber dem Erwerber seines Betriebs.

 
Veröffentlicht : 11/03/2010 1:52 am
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