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Gutscheindauer darf nicht zu kurz sein

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(@frank)
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Wer selbstständig ist hat in der Regel ein Interesse daran Kunden zu binden und neue Kunden zu erhalten. Oftmals geschieht dies mittels Gutschein der dann beim Einkauf eingelöst werden kann. Doch man muss einiges beachten, der Gutschein darf keine zu kurze Gültigkeitsdauer besitzen. Ein halbes Jahr ist deutlich zu wenig, die gesetzliche Verjährungsfrist liegt bei drei Jahren. Einige findige Kunden möchten dies ausnutzen und denken es handelt sich bei Gutscheinen um eine Inhaberschuldverschreibung, dem ist jedoch nicht so, Gutschein gegen Bargeld ist somit also nicht möglich.

 
Veröffentlicht : 25/09/2013 1:30 pm
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