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Selbstständig in Mietwohnung arbeiten, Achtung vor Kündigungsgründen!

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(@frank)
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Wer sich selbstständig macht und erst einmal alles von zuhause aus erledigt muss einiges beachten. Handelt es sich dabei um eine Mietwohnung, so ist nur ein stilles Gewerbe erlaubt, es darf also nichts gemacht werden was den Hausfrieden stören könnte. Der Vermieter hat ansonsten einen Grund eine fristlose Kündigung zu erteilen. Ebenso dürfen keine Mitarbeiter beschäftigt werden die ebenfalls in der Wohnung des Selbstständigen arbeiten. Gleiches wird bei häufigem Publikumsverkehr riskiert. Allerdings gibt es auch etwas positives, Vermieter dürfen das Gewerbe nicht gänzlich verbieten, solange nur die Büroarbeit erledigt wird und man nicht übermäßig laut ist spricht dem Büro in der eigenen Wohnung nichts entgegen.

 
Veröffentlicht : 05/07/2013 11:04 am
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