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Verpflegungspauschale auch für Selbstständige

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(@frank)
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Selbstständige die über einen längeren Zeitraum einer Auswärtstätigkeit nachgehen, haben nach der Drei Monats Frist zu handeln was die Verpflegungspauschalen angeht. So muss der Arbeitsort in den drei Monaten wechselnd sein. Man ist dann berechtigt in der Steuererklärung einen Verpflegungsmehraufwand geltend zu machen um so die Steuerlast zu senken. Die Frist beginnt auch immer wieder von neuem, sobald der Arbeitsort gewechselt wird. Auch Krankheit oder Urlaub unterbricht die drei Monats Frist immer wieder aufs neue.

 
Veröffentlicht : 14/11/2013 12:07 pm
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