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Vorbehalt der Nachprüfung durch Betriebsprüfung aufgehoben

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Die Steuerbescheide von Selbstständigen unterliegen 5 Jahre lang dem Vorbehalt der Nachprüfung. Dh. die Steuerbescheide können vom Finanzamt später noch geändert werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn in diesem Zeitraum schon eine Betriebsprüfung stattgefunden hat.

Quelle:  http://www.selbststaendigentip.....nkID=13868

 
Veröffentlicht : 11/03/2010 12:13 am
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