„Frühjahrsputz“ als Selbstständiger absetzen

Auch seinen Frühjahrsputz, kann man sich als Selbständiger vom Finanzamt zumindest teilweise finanzieren lassen. Schließlich gilt; Zeit ist Geld und das betrifft bei einem Unternehmer natürlich vor allem die eigene Zeit. Deshalb entscheiden auch Kleinunternehmer immer häufiger, für kleine und große Arbeiten an Haus und Garten Facharbeiter anzustellen. Das spart nicht nur Zeit, sondern ebenso Nerven, da ausgebildete Fachkräfte in der Regel bessere Arbeit abliefern, als man selbst in dem Bereich leisten könnte. Wichtig ist, sich dafür immer eine Rechnung ausstellen zu lassen. Denn Vater Staat beteiligt sich anteilig an den Kosten – selbst für Handwerker und Dienstleister, die für die private Wohnung, oder das Grundstück engagiert werden. 20% und maximal 1.200 Euro, können von den dafür anfallenden Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Arbeiten an der Wohnung, dem Garten, einer Zweitwohnung, oder einem Ferienhaus handelt. Alles was unter „haushaltsnahe Arbeiten“ fällt, muss das Finanzamt in diesem Rahmen akzeptieren. Und wer noch keine fälligen Reparaturarbeiten an seinem Haus hat, der kann sich seinen Frühjahrsputz auf die Art bezuschussen lassen.

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