Regierung plant Gesetz zur Rentenvorsorge von Selbständigen

Die amtierende Regierungskoalition hat es sich zum Ziel gesetzt, noch in diesem Jahr ein Gesetz zu verabschieden, dass Selbständige zwingt, selbst für ihre Rente zu sorgen. Bisher ist dies oft nicht in ausreichendem Maße gegeben, wodurch viele Kleinunternehmer im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen. Selbständige gehören derzeit zu der größten Risikogruppen für Altersarmut. Zwar begrüßt die Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e. V. den Vorstoß der Regierung, allerdings kritisiert sie die Forderungen einzelner Politiker, Selbständige zu einer solchen Absicherung zu zwingen. Damit wären vor allem Jungunternehmer und Ein-Mann-Firmen oftmals überfordert. Das würde dazu führen, dass ein Großteil von ihnen zusätzliche Sozialhilfe beantragen müsste, was schnell zu einer Schließung des Gewerbes führen kann, da die Mitarbeiter der zuständigen Arbeitsagentur für Arbeit sie als Gegenleistung für eine Aufstockung zwingen kann, eine andere Arbeit anzunehmen. Auch gesetzlich vorgeschriebene Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse, lehnt die Arbeitgebervereinigung ab. Selbständige sollten die Anlageform ihrer Rentenvorsorge selbst bestimmen können. „Aus unserer Sicht wäre eine Verpflichtung zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung die schlechteste aller Möglichkeiten“, erklärt der Vorsitzender des Vorstands der AGEV, Leonhard Müller. „Denn dann würde der Schwerpunkt der Vorsorge nicht in einem kapitalgedeckten, sondern im Umlagemodell zementiert werden. Viele Selbstständige zahlen schon heute aus ureigenem Interesse in großem Umfang in Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Aktienfonds ein oder haben mit Immobilien vorgesorgt.“ Deshalb sei es wichtig, so Müller, dass den Betroffenen die Entscheidungsfreiheit über die Art ihrer Altersvorsorge erhalten bleibt. Auch müsse garantiert werden, dass bereits bestehende Vorsorgeverträge, beispielsweise in Form von Lebensversicherungen und Aktienfonds, auch als Rentenvorsorge anerkannt wird, da es sonst zu einer nicht akzeptablen Doppelbelastung der Unternehmer käme. Außerdem wäre eine sogenannte Schonfrist für Existenzgründer unumgänglich, da diese oftmals nicht über ausreichend Einnahmen verfügen können, die für regelmäßige Beitragszahlungen notwendig sind. Der derzeit im Bundestag debattierte Ausbau der Rürup-Rente sieht die Arbeitgebervereinigung ebenfalls nicht als zielführend an, da es erwiesenermaßen wesentlich lukrativere Spar-Modelle gibt. Es könne auch nicht sein, dass die Regierung gesetzliche Vorschriften für zusätzliche private Investitionen und Vorsorge erlässt, während sie zeitgleich die steuerlichen Vorteile der Selbständigkeit immer weiter abbaut. Müller: „Wer mehr Vorsorge möchte, muss entsprechende Anreize und Handlungsspielräume schaffen und die Bürger nicht immer weiter belasten“.

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