Archiv der Kategorie: Recht

Rechtslage: Gewerbesteuer darf weiterhin nicht abgesetzt werden

Das BFH hat in der Klage über das Verbot, die Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abziehen zu können, zugunsten der Steuerbehörde entschieden. Wie das BFH bekannt gab, ist das Verbot mit dem Grundgesetz vereinbar. Gewerbesteuerzahlungen dürfen seit einer Gesetzesänderung 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Die Gewerbesteuer ist eine betriebliche Steuer, die jedoch von Unternehmern als Privatentnahme angegeben werden muss. Begründet wird dies mit der Möglichkeit, durch die Anrechnung der bezahlten Gewerbesteuer die private Einkommenssteuer zu verringern. Das BFH stimmte der Begründung zu und erklärte, dass die im Grundgesetz garantierte Gleichbehandlung dadurch ebenso wenig verletzt werde, wie die Eigentumsgarantie. Geklagt hatte eine Firma, die aufgrund ihrer hohen Pachtkosten relativ hohe Gewerbesteuerkosten aufbringen muss.

EG erklärt Finanztransaktionssteuer als rechtmäßig

Der Europäische Gerichtshof befürwortet die Einführung einer Steuer auf den Handel mit Bank- und Börsenprodukten und lehnte die Klage Großbritanniens gegen die EU ab. Die Richter entschieden, dass die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer rechtens sei. Mit der Finanztransaktionssteuer sollen riskante Spekulationen eingedämmt und ein Teil der Kosten dieser, von der Finanzwirtschaft verursachten Finanzkrise, auf die Finanzwirtschaft umgelegt werden. Mit dieser Steuer werden zukünftig alle Wertpapiergeschäfte zwischen Banken, Versicherungen oder Fondsgesellschaften belastet. Kleinsparer sind davon größtenteils ausgenommen. Im ersten Schritt werden elf der 28 EU-Staaten in ihren Ländern die Finanztransaktionssteuer einführen. Die restlichen 17 Staaten sollen später folgen. Dagegen hatte Großbritannien geklagt, da sie dadurch Nachteile für ihren Finanzplatz London befürchten. Sie argumentierten, dass eine solche Steuer nur dann sinnvoll wäre, wenn auch die USA und Asien diese übernehmen, da sonst viele Finanzgeschäfte einfach in diese Länder ohne Finanztransaktionssteuer abwandern werden. Bis zur Europawahl Ende des Monats wollen die ersten beteiligten elf Länder alle noch vorhandenen Uneinigkeiten ausgeräumt haben. Beteiligt sind neben Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Österreich, Estland, Slowenien und die Slowakai. Vorgesehen ist ein Mindeststeuersatz von 0,1 Prozent, für alle Geschäfte mit Aktien und Anleihen, sowie 0,01 Prozent, für Spekulationen mit Derivate. Dadurch werden Mehreinnahmen in Höhe von 34 Milliarden Euro erwartet.

Selbstanzeige: Höhere Strafzahlung bei Steuerhinterziehung beschlossen

Eine Kommission aus sieben Ministern und Staatssekretären der Bundesländer haben eine erste Vorlage für die Verschärfung der Regelung für Selbstanzeigen erarbeitet. Die strafbefreite Selbstanzeige soll zwar weiterhin möglich sein, doch gibt es dafür demnächst höhere Strafzuschläge. Liegt der hinterzogene Betrag zwischen 25.000 und 100.000 Euro, wird zukünftig ein Aufschlag von zehn Prozent der Summe fällig. Ab 100.000 Euro bis zu einer Million Euro, steigt der Strafzuschlag auf 15 Prozent und für Summen über einer Million, müssen 20 Prozent Strafe gezahlt werden. „Steuerhinterziehern steht [damit] der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit offen, sie werden dafür aber verstärkt zur Kasse gebeten“, erklärte der parlamentarische Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums, Michael Meister. Er begrüßte die Einigung der Landesminister. Am 9. Mai soll die Gesetzesvorlage, auf der Jahreskonferenz in Stralsund bestätigt werden. Nils Schmidt, der Finanzminister Baden-Württembergs pries die Entscheidung als positive Entwicklung und einen „guten Tag für alle ehrlichen Steuerzahler“. Die Verschärfung der Bedingungen für Selbstanzeiger sollte auch vermitteln, dass „Steuerbetrug kein Kavaliersdelikt ist“.

BGH prüft Verbraucherschutz gegenüber Handwerkerpfusch

Der Bundesgerichtshof (BGH) untersuchen aktuell, inwieweit die Rechte von Verbrauchern gegenüber Handwerkern gestärkt werden müssen. Geprüft wird dabei vor allem, ob es beispielsweise angemessen wäre gesetzlich zu verankern, dass die Kosten für private Gutachten, die Fehler und Pfusch von handwerklichen Leistungen aufdecken, auch eingeklagt werden dürfen. Im vorliegenden Fall hatte ein Tischler bei Kunden ein Holzparkett mangelhaft verlegt, was zu Problemen und Kosten für die Ausbesserung führte. Um die Ursache der Gebrauchsschwierigkeiten zu ermitteln, hatten die Kläger einen Gutachter engagiert, der den Fehler entdeckte. Im ersten Gerichtsverfahren war die Klage auf den Ersatz der Gutachterkosten abgelehnt worden. Der Kläger wendete sich daraufhin an den BGH mit der Begründung, dass nur mit dem Gutachten der Handwerkerpfusch aufgedeckt werden konnte. Das Urteil steht noch aus.

Die Selbstanzeige für Steuersünder wird verschärft

Das medienwirksame Verfahren gegen Uli Hoeneß hat die Regierung zu einer Überarbeitung der Strafbefreiung für Steuersünder bei Selbstanzeige veranlasst. Bei einem diesbezüglichen Treffen einigten sich die Finanzminister der Bundesländer auf eine Änderung, die eine Deckelung des Betrages festlegt, der bei einer Selbstanzeige Straffreiheit ermöglicht. „Steuerhinterzieher müssen wissen: Die Luft wird dünn für sie“, kommentiert der Vorsitzende der Länder-Finanzministerkonferenz, Norbert Walter-Borjans, den ausgearbeiteten Gesetzentwurf. Demnach soll der Strafaufschlag auf die hinterzogenen Steuern von aktuell fünf Prozent auf zehn verdoppelt und die Verjährungsfrist von derzeit zehn auf 15 Jahre verlängert werden. Außerdem werden diese dann auch schon bei Summen unter 50.000 Euro fällig. Zudem müssen Steuerbetrüger bei einer Selbstanzeige mindestens zehn, statt der bisher üblichen fünf Jahre offen legen. Die wichtigste Änderung dürfte aber eine Begrenzung der Summe sein, in der Straffreiheit gewährt werden sollte. Unionsfraktionsvize Ralph Brinkhaus mahnte allerdings an, dass die Selbstanzeige auch zukünftig noch Anreize bieten müsse: „Wenn wir die Hürden so hoch ziehen, dass keiner sie mehr erfüllt, dann ist nichts gewonnen“. Jetzt muss die geplante Änderung noch vom Bund bestätigt werden.