Weniger gute Nachrichten für Existenzgründer und Familien. Das Sozialgericht Dresden (Beschluss vom 18.2.2009, Az. S 30 EG 1/09 ER) hat die Klage einer Mutter und Existenzgründerin abgewiesen. Sie ging dagegen vor, dass ihr der Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur auf das Elterngeld angerechnet wurde! Anstatt von voher 1.400,- Euro Elterngeld erhält sie so nur noch den Grundbetrag von 300,- Euro. Damit müssen Existenzgründer genauso behandelt werden wie Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente.
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