StartGeld zugesagt, noch nicht abgerufen: Warum ich die Bereitstellungsprovision vor dem Liefertermin prüfe
Eine Kreditzusage und eine bereits eingegangene Auszahlung sind für mich zwei unterschiedliche Punkte im Gründungsplan. Wenn ein Liefertermin nach hinten rutscht, würde ich deshalb nicht nur die Rechnung des Lieferanten verschieben. Ich würde auch nachsehen, was mit dem zugesagten, aber noch nicht abgerufenen StartGeld-Kredit passiert. Die Bereitstellung kann schon vor dem letzten möglichen Abruf Geld kosten.
Ich bin Alex und möchte diese Kosten im Liquiditätsplan nicht erst entdecken, wenn die Bank sie abrechnet. Dafür lege ich Zusage, vorgesehenen Mittelabruf und die tatsächlich fälligen Ausgaben nebeneinander. Ein insgesamt passendes Förderdarlehen kann trotzdem einen unpraktischen Zeitplan haben, wenn diese Termine auseinanderlaufen.
Zwölf Monate Abruffrist bedeuten nicht zwölf kostenlose Wartemonate
Für den ERP-Gründerkredit StartGeld mit der Nummer 067 nennt das aktuelle KfW-Angebot einen Abruf innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage. Daneben steht eine eigene Kostenregel: Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,15 Prozent pro Monat und beginnt sechs Monate und zwei Bankarbeitstage nach dem Zusagedatum. Sie betrifft den noch nicht abgerufenen Betrag.
Ich würde die beiden Angaben getrennt in meinen Kalender übernehmen. Die Abruffrist beantwortet, bis wann die Mittel abgerufen sein müssen. Der Provisionsbeginn beantwortet, ab wann das weitere Bereithalten Kosten verursacht. Aus einer noch laufenden Abruffrist würde ich deshalb keine kostenlose zusätzliche Wartezeit ableiten.
Das konkrete Datum lasse ich anhand meiner Zusage bestätigen
Für ein bestehendes Darlehen schaue ich in die tatsächlich geltenden Unterlagen. Gerade bei älteren Zusagen würde ich allgemeine aktuelle Produktangaben nicht ungeprüft auf meinen Vertrag übertragen. Den genauen Beginn und die praktische Abrechnung lasse ich vom Finanzierungspartner bestätigen. Bankarbeitstage würde ich nicht einfach wie beliebige Kalendertage zählen.
Ein verschobener Liefertermin bekommt eine zweite Prüfung
Angenommen, eine geplante Maschine wird später geliefert. Ich würde zunächst klären, wann welche Zahlung tatsächlich fällig ist und ob sich weitere Ausgaben ebenfalls verschieben. Anschließend gleiche ich diese Termine mit dem noch offenen Kreditabruf ab. Eine unverbindliche Lieferprognose behandle ich dabei anders als einen bestätigten Termin.
Der Betrag kann nach dem aktuellen Merkblatt in einer Summe oder in Teilen abgerufen werden. Ob und wie ein Teilabruf zu meinem Vorhaben passt, würde ich mit der Bank abstimmen. Ich würde weder den gesamten Kredit vorschnell auszahlen lassen noch einen möglichen Teilabruf als automatisch bessere Lösung darstellen. Entscheidend sind die geltenden Bedingungen und der konkrete Mittelbedarf.
Meine Beispielrechnung zeigt nur die Größenordnung
Ein ausdrücklich fiktives Beispiel: Bleiben 40.000 Euro nicht abgerufen und werden darauf für einen vollen Monat 0,15 Prozent berechnet, ergibt das rechnerisch 60 Euro. Das ist keine Aussage über eine konkrete Bankabrechnung. Für Teilzeiträume und den tatsächlichen Provisionsbeginn brauche ich die Abrechnungssystematik meines Finanzierungspartners.
Den Beispielbetrag würde ich nicht isoliert optimieren. Eine frühere Auszahlung kann andere Kosten und Anforderungen auslösen. Deshalb stelle ich die bestätigten Kosten beider zeitlichen Abläufe gegenüber, statt nur die Bereitstellungsprovision aus meiner Tabelle verschwinden zu lassen.
Ich plane keine automatische Verlängerung ein
Das aktuelle StartGeld-Merkblatt sieht keine Verlängerung der Abruffrist vor. Wenn sich das Vorhaben deutlich verzögert, würde ich mich daher frühzeitig beim Finanzierungspartner melden. Ich möchte klären, welche Möglichkeiten für die konkrete Zusage bestehen, bevor ich mit einer selbst angenommenen zusätzlichen Frist weiterrechne.
Ein bereits ausgezahlter Kredit führt dagegen zu einer anderen Frage. Für eine mögliche spätere Sonderzahlung habe ich erklärt, weshalb ich Kosten der vorzeitigen StartGeld-Rückzahlung und verbleibende Reserve gemeinsam prüfe. Abruf und Rückzahlung würde ich in meiner Planung nicht miteinander vermischen.
Mein nächster Schritt ist ein abgestimmter Abrufplan
Ich bereite Zusagedatum, bisherige Abrufe, offenen Betrag und die nächsten bestätigten Zahlungstermine vor. Mit diesen Angaben kann ich die Bank gezielt nach Provisionsbeginn, Abrufablauf und den geltenden Fristen fragen. Die Antworten übernehme ich anschließend in die Liquiditätsvorschau. So wird aus einer grundsätzlich vorhandenen Zusage ein zeitlich nachvollziehbarer Finanzierungsplan.