Kreditrate bezahlt, Gewinn bleibt: Warum ich Tilgung im Monatsbudget separat rechne
Eine Kreditrate verlässt das Geschäftskonto. Für mein Monatsbudget ist das eine echte Zahlung. In der Gewinnermittlung wirkt dieselbe Abbuchung aber nicht automatisch mit dem ganzen Betrag als Ausgabe. Genau diese Lücke würde ich vor einer weiteren Finanzierung ausrechnen: Sonst sieht der Gewinn ordentlich aus, während das Geld für die nächste Rate schon fehlt.
Ich zerlege zuerst die Abbuchung
Bei einem betrieblichen Darlehen trenne ich die Rückzahlung des geliehenen Betrags von den Zinsen. Die Tilgung vermindert die Darlehensschuld. Sie ist grundsätzlich keine Betriebsausgabe. Die Aufnahme des Darlehens ist umgekehrt auch keine gewinnwirksame Betriebseinnahme. Zinsen werden gesondert betrachtet; ihre steuerliche Abziehbarkeit hängt unter anderem von der betrieblichen Veranlassung und möglichen Abzugsbeschränkungen ab.
Die Kontobewegung allein liefert mir diese Aufteilung nicht immer. Deshalb lege ich Tilgungsplan und Abrechnung daneben. Eine pauschale Buchung der gesamten Rate als laufender Aufwand würde ich nicht einfach aus dem Buchungstext übernehmen.
Mein fiktiver Monat zeigt zwei verschiedene Ergebnisse
Für ein bewusst vereinfachtes Planbeispiel nehme ich 6.000 Euro Zahlungseingänge und 3.500 Euro sonstige zahlungswirksame Betriebskosten an. Hinzu kommt eine Kreditrate von 900 Euro, aufgeteilt in 750 Euro Tilgung und 150 Euro Zinsen. Alle Beträge sind erfunden; Umsatzsteuer, Abschreibungen und weitere Korrekturen bleiben für dieses Beispiel außen vor.
Wenn die Zinsen vollständig als Betriebsausgabe berücksichtigt werden können, ergibt diese vereinfachte Gewinnrechnung 2.350 Euro. Auf dem Konto verbleiben nach den genannten Zahlungen dagegen nur 1.600 Euro. Die Differenz von 750 Euro entspricht der Tilgung. Aus dem Gewinn von 2.350 Euro kann ich deshalb nicht dieselbe Summe für private Ausgaben und neue Raten freigeben.
Steuerrücklage und Privatbedarf kommen anschließend dazu
Plane ich zusätzlich beispielhaft 500 Euro Steuerrücklage und 1.000 Euro Privatbedarf ein, bleiben von den 1.600 Euro nur 100 Euro übrig. Das ist eine Budgetbetrachtung, keine Steuerberechnung. Eine weitere Rate von 200 Euro würde in diesem Modell bereits eine Lücke erzeugen. Dass die alte Schuld sinkt, bezahlt mir die neue Abbuchung nicht.
Ich beginne nicht jedes Mal beim Gewinn von vorn
Für eine überschaubare Monatsliste entscheide ich mich für einen Ausgangspunkt. Starte ich bei den tatsächlichen Kontobewegungen, sind die vollständigen Kreditraten bereits abgeflossen. Dann ziehe ich die Tilgung nicht ein zweites Mal ab. Starte ich bei einer Gewinnzahl, muss ich prüfen, welche Zahlungen dort schon enthalten sind und welche Korrekturen erforderlich sind.
Diese Entscheidung schreibe ich direkt über die Tabelle. So bleibt beim nächsten Abgleich erkennbar, warum eine Zahl auftaucht. Besonders leicht übersieht man eine Doppelzählung, wenn Bankexport und Buchhaltung unterschiedliche Bezeichnungen verwenden.
Eine finanzierte Anschaffung ist ein weiterer Vorgang
Mit dem Kredit bezahlte Geräte, Fahrzeuge oder andere Anschaffungen prüfe ich separat. Die Tilgung ist nicht die steuerliche Behandlung des gekauften Gegenstands. Ob und wann dessen Kosten den Gewinn beeinflussen, richtet sich nach den jeweiligen Regeln. Ich würde deshalb weder den Kaufpreis noch die Kreditrate ungeprüft vollständig als Monatsaufwand ansetzen.
Diese Unterlagen lege ich zusammen
- Kreditvertrag und aktuellen Tilgungsplan mit den nächsten Fälligkeiten.
- Bankabrechnung mit Zins- und Tilgungsanteil.
- Rechnung für die finanzierte Anschaffung und deren buchhalterische Zuordnung.
- Monatsplanung mit Steuerrücklagen, Privatbedarf und einer gesonderten Reserve.
Mein nächster Schritt vor einer neuen Rate
Ich würde eine bestehende Abbuchung aus dem letzten Monat auswählen und vollständig durch diese Liste verfolgen. Stimmen Rate und Aufteilung? Ist die volle Zahlung im Budget enthalten? Wurde die Tilgung irgendwo zusätzlich als Ausgabe abgezogen? Erst wenn das zusammenpasst, rechne ich eine neue Finanzierung hinzu.
Den privaten Teil ergänze ich mit meinem Check der Privatentnahmen und des wirklich freien Betrags. Für die konkrete steuerliche Zuordnung lasse ich offene Punkte anhand der eigenen Unterlagen klären. Meine Entscheidung über eine tragbare Rate beginnt jedenfalls beim verfügbaren Geld zum Fälligkeitstag.