Antrag für die Überbrückungshilfe IV jetzt möglich!

Es ist soweit! Die Unternehmen können die Corona-Hilfen für die Monate Januar bis März ab sofort beantragen. Die Überbrückungshilfe IV kann nicht per Direktantrag gestellt werden, sondern nur durch „prüfende Dritte“.

Die Neustarthilfe IV (für Selbstständige, Solo-Selbstständige) kann hingegen noch nicht beantragt werden. Der Direktantrag soll jedoch in den nächsten Tagen folgen! Wir werden euch informieren!

Hier geht es zum Antragsprozess: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

Ein Gedanke zu „Antrag für die Überbrückungshilfe IV jetzt möglich!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert