Forum

Angabe der Rufnumme...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Angabe der Rufnummer in Rückgabebelehrung nicht wettbewerbswidrig

1 Beiträge
1 Benutzer
0 Likes
418 Ansichten
(@frank)
Beiträge: 178
Honorable Member
Themenstarter
 

Das Oberlandesgericht in Dresden hat entschieden, dass die Angabe einer Telefonnummer in der Rückgabebelehrung nicht wettbewerswidrig ist. Ein Händler hatte einen andern Händler verklagt, weil dieser in seiner Rückgabebelehrung eine Telefonnummer stehen hatte, dies seit wettbewerbswidrig so der Vorwurf. Das Gericht entschied, dass eine Rufnummerangabe keine Verwirrung stiftet und somit auch nicht wettbewerbswidrig sei. Shop Betreibern wird dennoch empfohlen die Nummer sicherheitshalber zu entfernen bevor dies zu Abmahnung führt die dann vor anderen Gerichten ausgetragen werden.

 
Veröffentlicht : 30/08/2013 11:48 am
Teilen:
Anbieterwertung