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Impressum auch in Sozialen Netzwerken angeben

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(@frank)
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Wer heutzutage selbstständig ist hat in der Regel auch eine eigene Internetseite. Doch beim Impressum fehlen oftmals Angaben die zu einer teuren Abmahnung führen können. Selbst bei Facebook müssen die Daten streng nach dem Telemediengesetz angegeben werden. Wer ein Portal betreibt, auf dem sich andere Unternehmer präsentieren hat zudem darauf zu achten, dass diese ihr Impressum ebenfalls vervollständigen. Dies wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf nun bestätigt. Ganz wichtig ist natürlich der Name und die Anschrift, das Registergericht sowie die Registernummer (nur bei Gesellschaften) und elektronische Kontaktdaten, eine Mobilfunknummer muss nicht angegeben werden. Die Umsatzsteuernummer darf natürlich auch nicht fehlen.

 
Veröffentlicht : 09/09/2013 1:08 pm
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