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Mehrere Betriebsstätten können bei Anfahrt voll angerechnet werden

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(@frank)
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Es gibt Selbstständige die an mehreren Orten arbeiten und somit auch mehrere Betriebsstätten haben. Die Fahrten dahin können in vollem Umfang angerechnet werden. Dies entschied das Finanzgericht Münster, damit hat man die Regelung angepasst die auch schon für Arbeitnehmer gilt. Das Finanzamt hatte die Fahrten zu mehreren Arbeitsorten einer Musiklehrerin nicht voll anrechnen wollen, der Fall landete vor Gericht und das Finanzamt verlor. Mit dem Privat PKW können somit 30 Cent pro Kilometer angerechnet werden Hin- und Rückweg.

 
Veröffentlicht : 06/05/2013 12:03 pm
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