Steuerliche Behandlung der Ausbildungskosten neu geregelt
Das Bundesfinanzministerium hat die Steuerliche Behandlung von Kosten der Erst-Berufsausbildung, bzw. des Erst-Studiums neu geregelt. Danach entscheidet sich je nach Art des Ausbildungsverhältnisses, inwieweit die Kosten für Ausbildung, Werbungskosten und daraus resultierende Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. So können bis zu 4000 Euro pro Jahr eigene Ausbildungskosten als Sonderkosten abgesetzt werden, wenn es sich […]