Arbeitslosenversicherung für Selbständige verlängert!
Die Arbeitslosenversicherung für Selbständige, die nur bis 2010 gültig war, wurde jetzt vom Bundeskabinett verlängert. Das bedeutet, dass der Selbständige weiterhin ein Recht auf eine solche Versicherung hat, wenn er seine selbständige Tätigkeit: mindestens 15 Stunden pro Woche ausübt und in den zwei Jahren vor der Gründung der Firma mindestens 12 Monate lang Versicherungspflichtig war. […]