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Firmenwagen - Rechtssprechung nicht für Selbständige

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Einige Bundesfinanzhof Urteile welche sich mit der besteuerung von Firmenwagen befassen, sollen nicht auf Selbständige umlegbar sein, so will es die Finanzverwaltung. Die 1% Regelung wird von vielen Selbständigen und Arbeitnehmern genutzt, bei der Fahrt zur Arbeit muss ein Privatanteil versteuert werden. BFH Urteile jedoch haben festgelegt das die Pauschalbewertung (wie oft man zur Arbeit fährt ist uninteressant) eine Überbesteuerung sei, es sollen nur die tatsächlichen Fahrten abgerechnet werden. Die Finanzverwaltung folgt nun der Auffassung und erkennt die Urteile an, jedoch nur für Arbeitnehmer und nicht für Selbständige. Dieses Verhalten ist ein Skandal, Selbständige haben exakt die gleiche rechtliche Grundlage in dem Bereich, von daher ist es für viele unverständlich wie die Finanzverwaltung so reagiert.

 
Veröffentlicht : 30/09/2011 11:10 am
(@admin)
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Mitglied Admin
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Die Linke Hand weiß mal wieder nicht was die Rechte macht. Gerade beim Finanzamt muss man sich oft fragen wie die überhaupt in der Lage sind zu arbeiten. Wie kann man ein Urteil welches für beide Seiten exakt gleich ist, egal ob Angestellter oder Selbständiger, nur einen davon anerkennen und den anderen bestrafen. Ich bin gespannt wieviele Klagen diesbezüglich eingereicht werden.

 
Veröffentlicht : 01/10/2011 12:29 pm
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