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Fernabsatzgeschäft geändert

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Das Fernabsatzgeschäft wurde etwas verändert in Hinblick auf den Wertersatz. Der Verbraucher muss nun nur noch Wertersatz für die Verschlechterung des Gegenstandes zahlen, wenn der Gebrauch über die Prüfung der Eigenschaften hinaus geht. Der Kunde muss die Möglichkeit haben, die Ware so zu prüfen wie in einem Ladengeschäft. Händler müssen entsprechend ihre Widerrufsbelehrung anpassen.

 
Veröffentlicht : 27/09/2011 11:08 am
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