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Vorsteuervergütung für Leistungen im EU-Ausland

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Wer im letzten Jahr im EU Ausland Leistungen für das eigene Unternehmen bezogen hat, kann sich die Umsatzsteuer erstatten lassen. Wichtig jedoch, bis zum 30.09. muss der Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern eingereicht werden. Für jedes Land ist ein eigener Antrag auszufüllen. Wer jedoch diesen Antrag einreichen möchte, muss sich zunächst online registrieren lassen, dies ist über Elster möglich, dauert jedoch einige Tage bis es freigeschaltet wird. Der Aktivierungscode wird dann per Post zugesandt.

 
Veröffentlicht : 18/09/2011 12:46 pm
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