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Recht/ Steuer
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Themenstarter
Wer einen Partyservice leitet, kann an der Umsatzsteuer sparen und den Kunden die Dienstleistung entsprechend günstiger anbieten. Es gibt einen kleinen Trick, dass Unternehmen muss das Geschirr von einem anderen Unternehmen anliefern lassen, wer nur die Speisen liefert zahlt auch nur sieben Prozent Umsatzsteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof sowie der Europäische Gerichtshof entschieden. Vorsicht ist aber auch geboten bei zusätzlichen Dienstleistungen wie dem Waschen des Geschirrs.
Veröffentlicht : 09/09/2011 12:04 pm