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Umzugskosten können steuerlich berücksichtigt werden

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(@frank)
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Zieht ein Selbstständiger beruflich bzw. betrieblich bedingt um, so kann er durchaus die Kosten hierfür geltend machen. Umzugskosten in solch einem Fall sind nämlich Betriebsausgaben die im Einklang mit dem Bundesumzugskostenrecht als höchstmögliche Umzugskostenvergütung anerkannt werden. Der Spediteuer kann vollumpfänglich abgesetzt werden. Wichtig ist, dass ein detailiertes Leistungsverzeichnis geführt wird, also Umfang des Umzuges, Fracht, Zeitaufwand, ein und auspacken und Packmaterial. Wer den Umzug selbst durchführt kann leider keine Pauschalbeträge geltend machen. Mietentschädigungen für die alte Wohnung sind ebenalls in Höhe von drei Monatsmieten möglich. Dies ist nur zulässig wenn die Neuanmietung der Wohnung oder Geschäftsräume nötig war um beispielsweise zu renovieren. Maklergebühren sind bei einem Kauf einer Immobilie in die Anschaffungskosten integriert, diese dürfen nicht extra geltend gemacht werden.

 
Veröffentlicht : 03/07/2013 1:04 pm
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