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Vereinbarte Preise Brutto wenn nicht anders angegeben

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(@frank)
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Selbstständige kennen Preisgespräche aus der Praxis nur zu gut, da wird mit einem Kunden, egal ob gewerblich oder privat etwas verhandelt und ein Preis wird genannt. Oftmals verstehen Selbstständige darunter den Nettopreis, da diese grundsätzlich nur netto rechnen und dann die Steuer einfach oben drauf kommt. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass genannte Preise grundsätzlich Bruttopreise sind wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Also aufgepasst bei den Preisverhanldungen, am besten immer betonen oder auch schriftlich vermerken, dass die Umsatzsteuer noch oben drauf kommt.

 
Veröffentlicht : 19/04/2014 1:07 pm
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