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Smartphones - steuerliche Behandlung

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(@frank)
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Jemand der Selbstständig ist wird in der Regel auch über ein Smartphone verfügen um mobil erreichbar zu sein.  Doch wie werden diese steuerlich behandelt. Heutzutage hat nahezu jeder eine Flatrate, daher werden Einzelverbindungen nicht mehr unbedingt geführt um nachzuweisen welche Telefonate gewerblich und welche privat waren. Nun muss man also entweder Buch darüber führen welche Gespräche gewerblich waren, oder aber einfach 50 bis 70 Prozent als betrieblichen Anteil geltend machen, die Finanzämter erkennen dies in der Regel ohne Probleme an. Am besten ist jedoch, wenn man einen zweiten Vertrag hat den man dann ausschließlich privat nutzt, so lassen sich alle Kosten des betrieblichen Smartphones absetzen.

 
Veröffentlicht : 26/03/2014 11:31 am
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