Für Vorsteuerabzug muss Rechnung stimmen

Veröffentlicht am 22. Juli 2008

Als Selbstständiger hat man natürlich den Vorteil ziemlich oft die Vorsteuer geltend zu machen. Dazu muss aber auch eine ordentlich ausgestellte Rechnung vorliegen, die natürlich die Umsatzsteuer und das Produkt/ die Dienstleistung korrekt ausweist.

Zu oft vergessen wird jedoch die Anschrift des Rechnungsstellers. Diese muss selbstverständlich inkl. den Namen mit angegeben sein. Und diese muss auch stimmen. Einen Vertrauensschutz gibt es hier nicht.