Vorsicht beim erben von Unternehmensgütern

Wenn der Erbe eines Fahrzeuges, dass der Erblasser ursprünglich für seine Firma erworben hat, muss der Erbe die volle Umsatzsteuer von 19% zahlen, wenn beim Kauf der Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde. Dies wurde jetzt vom BFH nochmals bestätigt. Das BFH stellte fest, dass ein Erbe im steuerlichen Sinne unternehmerisch tätig wird, wenn er ein ererbtes Unternehmen, oder Teile davon verkauft. Dies zieht eine Umsatzsteuerpflicht nach sich, wenn durch den Erblasser steuerlich noch nicht abgewickelte Vorgänge zurück gelassen hat.

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