Restschuldbefreiung nach 3 statt 6 Jahren möglich

Selbständigkeit ist mit Risiken verbunden. Zwar birgt sie auch die Chance auf größeren Erfolg, als dies in der Regel mit einer Anstellung möglich ist, doch nicht immer ist eine geplante Geschäftsidee erfolgreich. Die Folgen sind nicht selten eine hohe Verschuldung, bis hin zur Privatinsolvenz. Die Sorge vor dem finanziellen Aus hält viele Menschen davon ab, das Risiko einer Unternehmensgründung einzugehen. Das könnte sich bald ändern, nachdem jetzt der Bundestag das Gesetz zur Verkürzung des Restschuld-Befreiungsverfahrens verabschiedet hat. Diese soll in Zukunft statt nach sechs, bereits nach drei Jahren möglich sein, wie die Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, offiziell erklärte. Die Verkürzung der Restschuld-Befreiung kann zukünftig in Anspruch genommen werden, wenn es dem Schuldner innerhalb der Zeit gelingt, 35 Prozent der Forderungen und die dazu kommenden Verfahrenskosten, zu begleichen. Das hilft nicht nur den Schuldnern. Auch die Gläubiger gewinnen dadurch, da so ein hoher Anreiz besteht, möglichst viel zurück zu zahlen. Die Privatinsolvenz wurde 1999 eingeführt und ermöglicht nach dem Ablauf von sechs Jahren einen Neuanfang.

Ein Gedanke zu „Restschuldbefreiung nach 3 statt 6 Jahren möglich

  1. T Hahnes

    Ich dachte mir bereits bei den ersten Diskussionen über die Verkürzung: Für ein paar wenige vielleicht relevant, aber für den Großteil ändert sich doch wieder nichts. Und sollte man wirklich Drittmittel einsetzen und dadurch auch noch dritte belasten? Ich weiß nicht…
    Beste Grüße, TH

     
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