Weiterhin Uneinigkeit beim Mindestlohn

Bisher ist es jedem, nicht durch Tariflöhne gebundenen Arbeitgeber, selbst überlassen festzulegen, wie hoch die zu zahlenden Löhne für verschiedene Arbeitsbereiche sein sollen. Das wird sich vermutlich in naher Zukunft ändern. Erstmals debattiert der Bundestag über ein Mindestlohn-Gesetz. „Mit dem Mindestlohn setzt die große Koalition ein klares Zeichen: Arbeit hat in Deutschland ihren Wert“, erklärte die Arbeitsministerin, Andrea Nahles (SPD). Sie verweist darauf, dass aktuell noch rund fünf Millionen Menschen in Deutschland für Dumpinglöhne arbeiten und ohne einen allgemeinen Mindestlohn, von mindestens 8,50 Euro, keine Chance haben, aus diesem Niedriglohnsektor heraus zu kommen. Trotz anhaltendem Widerspruch der Arbeitgeberverbände, gehen Beobachter davon aus, dass das vorliegende Mindestlohn-Gesetz noch im Juli verabschiedet und vom Bundesrat bestätigt wird. Ab dem 1. Januar kommenden Jahres, soll der Mindestlohn dann flächendeckend gelten. Debattiert wird aktuell noch über die von der CDU geforderten Ausnahmeregelungen, für Jugendliche und Langzeitarbeitslose. Während die Einführung des Mindestlohns als „gesellschaftlicher Fortschritt“ begrüßt wird, warnen vor allem SPD und Grüne vor der Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose. SPD-Abgeordnete Kerstin Griese kündigte an, eine Prüfung dieser Ausnahmeregel, bei der Evaluierung des Gesetzes in zwei Jahren, zu fordern. Auch Jugendliche und Langzeitarbeitslose, bräuchten einen „existenzsichernden Lohn“, wie der Präsident des Sozialverbandes SoVD, Adolf Bauer, anmahnt.

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