Privatinsolvenz als Selbstständiger – So geht es!

Eine Privatinsolvenz gibt es nicht nur für „Privatpersonen“! Auch Selbstständige haben die Möglichkeit eine Privatinsolvenz anzumelden. Dafür müssen sie jedoch als natürliche Person und nicht als Unternehmen (GmbH etc.) agieren. Das betrifft in der Regel die klassischen Solo-Selbstständigen. Diese haben somit bei finanziellen Schwierigkeiten bzw. bei einer Nichtbedienbarkeit der Schulden die Möglichkeit eine Privatinsolvenz in Betracht ziehen. Es wäre der erste Schritt in Richtung Neuanfang!

Was müssen Selbstständige tun, um eine Privatinsolvenz anzumelden?

  1. Suchen Sie Rat und Hilfe bei einer Schuldnerberatung! Eine unabhängigen Schuldnerberatung kann Ihre finanzielle Situation besser bewerten und eventuell auch noch weitere Optionen als Vorschlag anbringen. Die Privatinsolvenz stellt die letzte Möglichkeit und häufig sind noch nicht alle Varianten ausgeschöpft.
  2. Kein Plan B? Dann gilt es den Insolvenzantrag einzureichen. Sie wollen den Weg der Privatinsolvenz gehen? Dann müssen Sie zeitnah den Insolvenzantrag bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einreichen. Der Antrag muss vollständig und alle erforderlichen Informationen über Ihre Schulden, Ihr Einkommen und Vermögenswerte aufweisen.
  3. Nach dem Antrag folgt der Insolvenzplan. Nachdem Ihr Insolvenzantrag vom Amtsgericht genehmigt wurde, gilt es zügig einen Insolvenzplan zu erstellen. Wie soll mit dem offenen Schulden umgegangen werden? Welchen Plan der Rückzahlung wäre möglich? Ihr Insolvenzplan muss schlussendlich von einem Insolvenzverwalter genehmigt werden.
  4. Halten Sie sich am Insolvenzplan. Sobald Ihr Insolvenzplan genehmigt wurde, müssen Sie die darin festgelegten Bedingungen auch erfüllen und umsetzen. Dies kann die Abgabe von einigen Ihren Vermögenswerten oder die Zahlung von Schulden beinhalten. Auch muss der Weg aus einer Arbeitslosigkeit gefunden werden.
  5. Erfolgreiche Beendigung der Insolvenz. Sie können die Privatinsolvenz erfolgreich nach 3 Jahren abschließen, wenn Sie alle Bedingungen des Insolvenzplans erfüllt haben. Nach der Beendigung sind Ihre Schulden beglichen und Sie können einen Neuanfang wagen.

Es ist jedoch unbedingt zu beachten, dass eine Privatinsolvenz natürlich auch negative Konsequenzen hat, wie zum Beispiel einen negativen Eintrag bei der Schufa und damit zukünftige Einschränkungen bei der Kreditvergabe. Es ist daher sehr zu empfehlen sich im Vorfeld an eine unabhängige Schuldnerberatung zu wenden. Eine Privatinsolvenz sollte nicht überstürzt entschieden werden, auch wenn dieser Weg durch einige Gesetzesänderungen immer attraktiver erscheint. Es könnte sich eventuell auch lohnen eine Umschuldung alter – vor allem teurer Kredite – anzustreben.

 

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