Krankenkasse: Gesetz zur Entlastung bei Beitragsrückständen

Der Bundestag hat jetzt eine Gesetzesänderung verabschiedet, die gesetzlich Versicherte, die wegen finanzieller Überforderung Beitragsrückstände bei ihrer Krankenkasse haben, entlastet. Demnach soll der bisherige Säumniszuschlag von monatlich fünf Prozent auf den ausstehenden Betrag, auf ein Prozent verringert werden. Außerdem soll die Rückzahlung erleichtert werden, beispielsweise durch das Angebot von Ratenzahlungen. Seitdem 2007 die Versicherungspflicht eingeführt wurde, haben 100.000 Menschen Beitragsschulden in Milliardenhöhe angehäuft, deren Rückzahlung ungewiss ist. Viele weitere Nicht-Versicherte, haben sich in der Zwischenzeit, aus Angst vor den angedrohten Nachzahlungsforderungen, überhaupt nicht versichern lassen. „Wir helfen denjenigen, die aus den Beitragsschulden nicht mehr raus kamen“, erklärte der Bundesgesundheitsminister, Daniel Bahr, bei der Bekanntgabe der Gesetzesverabschiedung. Das Gesetz soll Menschen helfen, die in „eine Notlage geraten“ sind. Außerdem besteht die Möglichkeit eines Schuldenerlasses für alle Beiträge, die zwischen dem Beginn der Versicherungspflicht und dem Wiedereintritt in eine gesetzliche Krankenkasse angefallen sind, wenn die Betroffenen sich spätestens bis Ende dieses Jahres anmelden. Für Privatversicherte die in finanzielle Schwierigkeiten geraten soll es zukünftig einen Nottarif geben, der automatisch aktiviert wird, wenn Beitragszahler nicht mehr zahlungsfähig sind und die Krankenkasse das Mahnverfahren eröffnet hat. Dieser Nottarif stellt die medizinische Versorgung bei akuten Erkrankungen sicher.

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