Welche Feiertage gelten auch für Selbstständige?!

Eigentlich heißt es doch so schön „selbst“ und das „ständig“. Es gibt für Selbstständige keine „gesonderten“ Feiertage, da sie ihre Arbeitszeiten grundsätzlich selbst bestimmen können und häufig viel zu selten den Feierabend finden. Allerdings müssen auch sie sich an die gesetzlichen Feiertage halten, dabei die Arbeitszeitgesetze einhalten und vor allem dies für ihre eigenen Arbeitnehmer vollumfänglich berücksichtigen.

In Deutschland gibt es insgesamt neun gesetzliche Feiertage, die in allen Bundesländern gelten. Darüber hinaus gibt es noch einige wenige Feiertage, die nur in bestimmten Bundesländern gelten.

Die gesetzlichen Feiertage auf Bundesebene lauten:

  1. Neujahrstag (1. Januar)
  2. Karfreitag (variiert, fällt auf den Freitag vor Ostersonntag)
  3. Ostermontag (variiert, fällt auf den Montag nach Ostersonntag)
  4. Tag der Arbeit (1. Mai)
  5. Christi Himmelfahrt (variiert, fällt auf den 39. Tag nach Ostersonntag)
  6. Pfingstmontag (variiert, fällt auf den Montag nach Pfingstsonntag)
  7. Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  8. Erster Weihnachtsfeiertag (25. Dezember)
  9. Zweiter Weihnachtsfeiertag (26. Dezember)
 

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