Schärfere Regelung für den Rückkehr in die GKV

Um Kosten zu sparen wechseln viele Selbständige in jungen Jahren in die private Krankenversicherung. Doch wenn die Geschäfte weniger gut laufen, kann eine Versicherung in der GKV wesentlich günstiger sein. Für die gesetzlichen Krankenversicherungen ist dies jedoch ein Verlustgeschäft, da ihnen hauptsächlich die Kunden bleiben, die zu wenig verdienen als das sich für sie ein Wechsel zu einer Privatversicherung lohnt. Ab Januar 2011 gelten neue Richtlinien, die eine Rückkehr von Selbständigen in die gesetzliche Krankenversicherung weiter erschwert. Zukünftig können hauptberuflich Selbständige nicht in die GKV zurückkehren, wenn sie erst einmal dort gekündigt haben. Als „hauptberuflich“ gilt dann jede selbständige Beschäftigung, die mehr als 20 Stunden pro Woche ausgeübt wird, oder durch die der Hauptteil der Einnahmen generiert wird. Hauptberuflich selbständig ist automatisch jeder, der unabhängig von der Höhe der Einnahmen, noch mindestens einen Mitarbeiter hat. Wer 55 Jahre oder älter ist, wird zukünftig prinzipiell abgelehnt. Einen kleinen Bonus bei Rückkehrwunsch in die GKV hat derjenige Selbständige, der freiwillig in eine Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Geben sie ihre Selbständigkeit auf und werden arbeitslos, sind sie automatisch wieder gesetzlich versichert und bleiben auch bei Wiederaufnahme einer selbständigen Tätigkeit darin. Was zukünftig weg fällt ist die Möglichkeit für Selbständige, über die Familienversicherung des Ehepartners mit versichert zu werden.

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