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Krankenversicherung: Kein Beitragsschulden Erlass

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(@frank)
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Der Beitragsschulden Erlass bei der Krankenversicherung ist bereits seit 2007 für Hartz 4 Emfpänger, Obdachlose und nicht stetig Arbeitende beschlossen. Doch Selbstständige sollen von der Regelung ausgenommen sein. Bisher werden einem die Schulden bei der Krankenversicherung zum Jahresende erlassen. Selbstständige sollen aber nur einen verringerten Säumniszuschlag zahlen müssen, anstatt 60 Prozent nur noch zwölf Prozent. Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland sieht das als Mogelpackung. Man könne nicht nachvollziehen warum einige Leute die Schulden gänzlich erlassen bekommen und die anderen nur verringerte Säumniszuschlage erhalten. Dies sei eine Schlechterstellung von Selbstständigen die nicht gerecht sei. Seit 2007 gibt es die Pflicht in einer Krankenkasse zu sein, dennoch haben 130.000 Menschen keine Versicherung.

 
Veröffentlicht : 05/08/2013 10:23 am
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