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Onlineshop: Verbindliche Lieferfristen angeben!

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(@frank)
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Wer einen Onlineshop betreibet und dort Waren verkauft, muss bei den Lieferzeiten aufpassen. Zirka Angaben sind unter Umständen abmahnfähig, es sollte daher schon eine genaue Formulierung erfolgen bzw. sollte man sich auf eine tatsächliche Anzahl an Tagen oder Wochen festlegen. Auf keinen Fall sollten Formulierungen wie in der Regel oder voraussichtlich genutzt werden, dies ist definitiv abmahngefährdet. Da einige Anwälte keine Aufträge bekommen suchen diese nach Webseiten die kleine Fehler haben um diese abzumahnen um wenigstens etwas Geld zu verdienen.

 
Veröffentlicht : 13/07/2013 1:11 pm
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