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Neue Regelung zum Gründerzuschuss

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(@frank)
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Jeder der aus der Arbeitslosigkeit entfliehen möchte und den Schritt in die Selbstständigkeit wagt kann von der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Einzige Bedingung ist, dass der Gründer noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld hat, und dies noch von mindestens 150 Tagen. Und das ist auch schon die Neuerung, bisher galt immer, dass ein Restanspruch von 90 Tagen bestehen muss. Dies war der Agentur für Arbeit offensichtlich zu teuer, sodass man die Regeln nun deutlich verschärft hat. Für Gründer leider nicht so positiv, da sich viele sicherlich überlegen werden ob man zwei Monate früher sein Arbeitslosengeld aufgibt für die Selbständigkeit.

 
Veröffentlicht : 02/03/2013 10:44 am
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