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Recht/ Steuer
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Themenstarter
Wenn ein Unternehmer einen geringfügig Beschäftigten anstellt, so sind einige Dinge zu beachten. Vor allem bei der Anmeldung kommt es häufig zu Fehlern. Das Unternehmen benötigt in jedem Fall eine Betriebsnummer, wenn keine Angestellten vorhanden sind, hat man in der Regel auch keine, diese wird bei der Arbeitsagentur beantragt. Der künftige Minijobber sollte auch imer einen Personalfragebogen erhalten, dort wird unter anderem festgehalten, ob er noch woanders beschäftigt ist. Danach einen schriftlichen Vertrag abschließen und ihn im Internet bei der Minijob Zentrale anmelden, dafür wird die Sozialversicherungsnummer benötigt.
Veröffentlicht : 16/09/2013 12:14 pm