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Achtung bei Vermietung ohne Gewinnabsicht

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(@frank)
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Wenn Unternehmen sich Immobilien kaufen um diese dann gewinnbringend zu vermieten zieht man die anfallenden Schuldzinsen in der Regel als Werbungskosten ab. Doch oftmals werden über die Firma Häuser und Wohnungen gekauft und diese zu günstig an Verwandte oder gar sich selbst vermietet. Bei solchen Fällen geht das finanzamt von einer Liebhaberei aus und erkennt die Schuldzinsen nicht mehr als Werbungskosten an. Wenn es ganz schlecht läuft muss sogar nachgezahlt werden, wenn man in den Jahren zuvor schon Kosten geltend gemacht hat, die Situation aber schon so war, dass die Miete zu günstig war oder man kein Interesse an einer Einkünfteerzielungsabsicht hatte.

 
Veröffentlicht : 26/05/2014 3:54 pm
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