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Kein Anspruch bei Schwarzarbeit

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(@frank)
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Leider kommt es auch oft vor, dass Selbstständige mit Schwarzarbeit versuchen Steuern zu sparen. Besonders beliebt bei Handwerkern, die dann unter der Hand ein paar Euro verdienen möchten. Doch Vorsicht, nicht nur, dass dies schon illegal ist und von der Justiz stark bestraft wird, auch der Anspruch an solches Geld ist nicht vorhanden. Jemand der mit Schwarzarbeit Geld verdient hat keinerlei Anspruch darauf, auch nicht auf Wertersatz für eingebrachtes Material. Weigert sich der Auftraggeber zu zahlen, so hat man ihm gegenüber keinerlei Ansprüche. Der der Vertrag illegal ist, kommt dieser erst gar nicht mit einer rechtsgültigkeit zustande. Dies entschied der Bundesgerichtshof noch vor einem Monat in einem eingereichten Verfahren.

 
Veröffentlicht : 02/06/2014 11:59 am
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