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Kein Vorsteuerabzug bei Strafverteidigungskosten

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(@frank)
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Kommt ein Selbstständiger in die unschöne Situation einer Straftat bezichtigt zu werden, kann er die Vorsteuer der Anwaltskosten nur geltend machen, wenn die Verteidigung nötig ist da die Straftat aus der beruflichen Tätigkeit heraus erklärbar ist. Hierzu hat sich der Europäische Gerichtshof geäußert, da so ein Fall vor kurzem das erste mal aufgetreten ist. Bestechung wäre beispielsweise ein Thema welches sicherlich der beruflichen Tätigkeit geschuldet ist. Besser jedoch man bleibt auf dem richtigen Weg, dann stellt sich die Frage erst gar nicht.

 
Veröffentlicht : 15/08/2013 12:43 pm
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