Was hatte uns doch unsere neue Koalition CDU/FDP zum Start in das neue Jahr serviert, Hotelübernachtungen zum vergünstigten 7% MwSt. Satz. Allerdings nur die Übernachtung, beim Frühstück blieb alles beim alten. Zum Leid von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, stehen sie doch durch die vergünstigten Reisekosten schlechter da. Wo zuvor noch Übernachtungen inkl. Frühstück geltend gemacht werden konnten und dem Arbeitnehmer eine Auszahlung steuerfrei mit Abzug von 4,80 Euro Pauschale für das Frühstück zukamen, so sind aktuell nur die Übernachtungskosten absetzbar und das Frühstück muss separat raus gerechnet werden. Der Arbeitnehmer bleibt somit auf einem größeren Teil der Frühstückskosten sitzen, da deutlich weniger Steuerfrei erstattet werden darf. Daraufhin beklagten Arbeitnehmer und diverse Wirtschaftsverbände die Situation bei der Finanzverwaltung.
Die Beschwerden zur derzeitigen Situation fruchteten und die Finanzverwaltung meldete sich nun zu Wort. In einem Schreiben der Finanzverwaltung wird der Vorschlag gemacht folgendermaßen abzurechnen: In der Hotelrechnung soll neben der Übernachtung ein Sammelposten ausgewiesen werden in dem auch das Frühstück enthalten ist. Der Arbeitgeber darf daraufhin wie nach altem System 4,80euro aus den Sammelposten für das Frühstück abziehen und den Rest als Reisenebenkosten neben den Übernachtungskosten steuerfrei ersetzen. Allerdings birgt dies ein Risiko für den Arbeitgeber, Sonderdienste wie Pay TV oder private Telefonate dürfen nicht in den Sammelposten mit einfließen, dass heißt wenn ein Lohnsteuerprüfer die Rechnung anzweifelt muss ein Nachweis erbracht werden das solche Dienste nicht in den Sammelposten übernommen wurden. Doch eines ist Gewiss, den Hotelbetreiber freut es nach wie vor.