Die nötige Absicherung für Selbständige bei der Existenzgründung

Hat man sich einmal dafür entschieden eine Geschäftsidee selbständig umzusetzen, geht man einige Risiken ein. Mit einer guten Planung lassen sich viele der Gefahren minimieren, auszuschließen sind sie jedoch nie. Allerdings sollte man sich genau überlegen, welche der Risiken man bereit ist notfalls in Kauf zu nehmen und welche so weitreichende Folgen hätten, dass sie besser von vornherein versichert werden sollten. Für die meisten Unternehmensgründer ist es vermutlich am wichtigsten, den finanziellen Ruin zu vermeiden. Grundsätzlich muss mit einer Krankenversicherung die eigene Arbeitskraft versichert sein. Auch über die Folgen eines Arbeitsunfalls, oder einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, sollte vor der Existenzgründung nachgedacht werden. Diese lassen sich durch eine Krankentagegeld,- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abfedern. Außerdem ist es sinnvoll sich dessen bewusst zu sein, dass weder man selbst, noch eventuelle Mitarbeiter fehlerfrei sind. Wird in Ausübung der selbständigen Tätigkeit einem Dritten Schaden zugefügt, kann das schnell sehr teuer werden. Deshalb ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für fast jedes Unternehmen sinnvoll. Für bestimmte Dienstleistungen wie Steuer- oder Finanzberatungen, sind zusätzliche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen inzwischen bereits gesetzlich vorgeschrieben. Wer in seiner Arbeit von den Leistungen anderer abhängig ist, für den empfiehlt sich eventuell der Abschluss einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Diese zahlt, wenn es zum Betriebsstillstand kommt. Welche Versicherung man benötigt ist abhängig vom Geschäftszweig und der persönlichen Lebenssituation. Für alle Existenzgründer jedoch gilt, dass sie sich grundsätzlich vor dem Beginn ihrer Selbständigkeit einen Überblick über die Risiken ihres Geschäftes verschaffen und diese weitestgehend begrenzen sollten.

3 Gedanken zu „Die nötige Absicherung für Selbständige bei der Existenzgründung

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